Die Bundesregierung stuft Spanien wieder als Corona-Risikogebiet ein. Welche Folgen hat das für Urlauber, die nach Spanien, Mallorca oder Ibiza wollen? Was ist mit Quarantäne bei der Einreise und verpflichtenden Corona-Tests? Hier die Übersicht über die Regeln, nachdem Spanien wieder Risikogebiet ist.
Welche Arten von Risikogebieten gibt es?
Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss sich an bestimmte Einreiseregeln halten. Das Robert Koch-Institut (RKI) unterscheidet dabei zwischen drei Arten von Risikogebieten:
- Einfaches Risikogebiet: Wenn der Inzidenzwert in einem Land über einen längeren Zeitraum höher lag als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegt, werden Länder zum Corona-Risikogebiet erklärt. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete im Internet unter der Adresse www.rki.de/risikogebiete.
- Hochinzidenz-Gebiete: So werden Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 200 eingestuft.
- Virusvarianten-Gebiete: Das sind Länder oder Gebiete, in denen besonders ansteckende Mutationen des Coronavirus verbreitet sind.
Spanien gilt jetzt wieder als Risikogebiet. Was heißt das konkret für Urlauber?
Für Urlauber ergeben sich durch die Einstufung Spaniens zum einfachen Risikogebiet keine praktischen Folgen, sofern sie mit dem Flugzeug unterwegs sind. Denn dann müssen sie sich ohnehin vor Abflug testen lassen und bei Einreise in Deutschland dann auch nicht in Quarantäne. So sind die Regeln:
- Urlauber, die in einem Corona-Risikogebiet waren, müssen vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen. Auf dem Einreiseportal https://einreiseanmeldung.de geben Sie dazu Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller Informationen erhalten sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Diese muss man bei einer Kontrolle vorzeigen können. Ohne Bestätigung kann der Flug nicht angetreten werden.
- Wer per Flugzeug in die Bundesrepublik einreist, muss generell vor dem Abflug der Fluggesellschaft ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
- Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss nach der Einreise sofort in Quarantäne und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen isolieren - eigentlich. Wer einen negativen Schnelltest, einen Genesenen-Nachweis oder einen Impfnachweis hat, muss die Quarantäne nicht antreten. Das negatives Testergebnis muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik gemeldet werden.
Wie alt darf der Corona-Test sein?
Der Test darf maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegen. Maßgeblich dabei ist der Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland.
Wo gibt es weitere Informationen zu den Reiseregeln bei Corona-Risikogebieten?
Die Bundesregierung informiert hier über die aktuellen Regeln.
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