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Sprengungen: Geldautomatensprenger: Staatsanwalt fordert lange Haft

Sprengungen

Geldautomatensprenger: Staatsanwalt fordert lange Haft

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    Im Frankfurter Landgericht neigt sich ein Prozess gegen mutmaßliche Geldautomatensprenger dem Ende zu. (Symbolbild)
    Im Frankfurter Landgericht neigt sich ein Prozess gegen mutmaßliche Geldautomatensprenger dem Ende zu. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Im Prozess im Frankfurter Landgericht gegen sechs mutmaßliche Geldautomatensprenger hat die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen gefordert. Die höchste Strafe von 14 Jahren wegen Mordversuchs und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion beantragte der Staatsanwalt für einen mehrfach vorbestraften Niederländer, der an vier Sprengungen im Rhein-Main-Gebiet beteiligt gewesen sein soll.

    Für die fünf weiteren Männer plädierte er auf Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und elfeinhalb Jahren, bei zwei von ihnen ebenfalls wegen Mordversuchs. Alle Angeklagten sollen der niederländischen Geldautomatensprenger-Szene angehören.

    Keine Kontrolle

    Es ist die bundesweit erste Anklage auf versuchten Mord im Zusammenhang mit einer Geldautomatensprengung. «Dass bislang nie ein Unbeteiligter bei einer Sprengstoffexplosion gestorben ist, ist reines Glück», sagte der Anklagevertreter. «Die Täter haben überhaupt keine Kontrolle darüber, was bei der Explosion passiert, sie zünden ins Blaue hinein.» Für einen versuchten Mord käme es nicht darauf an, ob sie jemanden hätten töten wollen, sondern dass ihnen dies gleichgültig gewesen sei.

    Angeklagt sind sieben Geldautomatensprengungen in den Jahren 2022 und 2023 in den hessischen Städten Frankfurt, Bad Homburg und Neu-Isenburg sowie im rheinland-pfälzischen Jünkerath und im nordrhein-westfälischen Wickede. Insgesamt erbeuteten die Täter über 870.000 Euro, der angerichtete Schaden lag mit mehr als 2,5 Millionen Euro deutlich höher. Einige der Angeklagten wurden etwa auf frischer Tat ertappt oder bei ihrer Flucht in hochmotorisierten Autos geblitzt und durch die Fotos identifiziert.

    Sprengung im Ortskern

    Als versuchten Mord wertete der Staatsanwalt die Tat im Juni 2023 im Frankfurter Stadtteil Fechenheim, bei der vier Geldautomaten gesprengt wurden. Der alte Ortskern sei sehr dicht bebaut, es gebe etliche Hinterhöfe und tote Winkel, führte er aus. Die Täter hätten daher nicht erkennen können, wenn sich etwa ein Passant oder ein Auto der Bankfiliale genähert hätte.

    Das Schwurgericht will am 17. Juli sein Urteil verkünden. Zuvor müssen noch die Verteidiger der Angeklagten plädieren.

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