Die Bundesländer haben am Freitag grünes Licht für eine Steuerpauschale für die Arbeit im Homeoffice und andere Steueränderungen gegeben. Wer während der Corona-Krise von zu Hause arbeitet, kann seine Ausgaben damit leichter in der Steuererklärung geltend machen. Pro Tag im Homeoffice kann man 5 Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr.
Die Sonderregelung gilt für die Jahre 2020 und 2021 - danach, so hofft man, könnte die Corona-Pandemie im Griff sein und die meisten wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Corona-Maßnahme.
(Lesen Sie auch: Kindergeschrei, Jogginghose, Corona-Sorgen! Wie wird mein Homeoffice wieder sexy?)
Kurzarbeitergeld-Zuschüsse bleiben steuerfrei
Zugleich wurde die geltende Regelung verlängert, nach der Zuschüsse vom Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Außerdem wurde eine Steuerregelung für besonders günstig vermietete Wohnungen geändert. Bisher konnten Vermieter Werbungskosten nur geltend machen, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betrug.
Diese Grenze sinkt nun auf 50 Prozent. So soll verhindert werden, dass Vermieter aus steuerlichen Gründen Mieten erhöhen.
Darüber hinaus werden Ehrenamtler entlastet. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, steigt von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur - wie derzeit - bis zu einer Grenze von 720 Euro.