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Urlaub trotz Corona: Welche Länder sich als Ziel eignen

Reisen in Corona-Zeiten

Urlaub trotz Corona: Welche Länder sich als Ziel eignen

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    Deutsche Urlauber haben in der EU schon wieder viele Reisemöglichkeiten.
    Deutsche Urlauber haben in der EU schon wieder viele Reisemöglichkeiten. Foto: Julian Stratenschulte/dpa (Symbolbild)

    Raus aus dem Stress im Alltag und ab an den Strand: Der Sommerurlaub ist für viele Menschen ein Ereignis, auf das sie sich das ganze Jahr lang freuen. Zwar hat Deutschland inzwischen die Reisewarnung für die meisten EU-Länder aufgehoben, doch es gibt noch Ausnahmen. Ob zwischen Quarantäne, Einreise- und Hygienebestimmungen überhaupt Urlaubsfeeling aufkommen kann? Wir beantworten, welche Länder wieder bereist werden können und was es vor Ort zu beachten gilt.

    Urlaub in der EU: Im Einzelfall kann eine Reisewarnung wieder ausgesprochen werden

    Seit dem 15. Juni hat Deutschland die Warnung für touristische Reisen für 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgehoben. Auch Island, Lichtenstein und die Schweiz dürfen wieder bereist werden, ebenso wie Großbritannien und Monaco. Im Einzelfall kann das Auswärtige Amt Reisewarnungen aussprechen. Das ist der Fall, wenn die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegt. Aktuell gilt das für Schweden. Das Auswärtige Amt rät außerdem dringend dazu, nicht an Kreuzfahrten teilzunehmen. Ausgenommen aus dieser Warnungen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU mit einem entsprechenden Hygiene-Konzept.

    Urlaub in Schweden

    Das Auswärtige Amt rät weiterhin von Urlaubsreisen nach Schweden ab. Der Wert liege noch immer über den angestrebten 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen.

    Die Grenzübergänge sind dennoch geöffnet: EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz unterliegen keinen Einreisebeschränkungen, teilt das Amt mit. Auch die Durchreise durch Schweden ist prinzipiell möglich. Nachbarländer wie Norwegen und Finnland lassen die Einreise aus Schweden aktuell allerdings nicht zu. Deshalb sollten vorab die jeweiligen Auflagen des Ziellandes überprüft werden.

    In Schweden gibt es keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkung. Eine Mundschutzpflicht gilt zwar nicht, doch Abstands- und Hygieneregeln müssen vor Ort eingehalten werden. In Restaurant wird nur am Tisch bedient, einen Barbetrieb gibt es nicht. Außerdem sind viele Freizeitparks und Museen geschlossen.

    Urlaub in Norwegen

    Ab dem 15. Juli dürfen deutsche Staatsbürger wieder nach Norwegen reisen. Das gab das norwegische Außenministerium am 10. Juli bekannt. Noch bis zum 14. Juli ist für deutsche Besucher die Einreise nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Wer beispielsweise dauerhaft einen Wohnsitz in Norwegen oder eine norwegische Aufenthaltserlaubnis hat, kann in das Land einreisen.

    Außerdem müssen sich alle Einreisenden zehn Tage lang in eine Quarantäne begeben. Davon ausgenommen sind Personen, die in den vergangenen sechs Monaten bereits eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben und dies dokumentieren können. Ab dem 15. Juli ist die Einreise quarantänefrei möglich.

    Urlaub in Finnland

    Zwar ist Finnland bisher nur wenig von Covid-19 betroffen, doch einreisen dürfen aktuell nur finnische Staatsbürger und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland. Ausnahmeregeln erlauben es seit dem 14. Mai für Geschäftsreisen, Studenten und den Besuch naher Verwandter, in das Land zu kommen. Auch aus Dänemark, Island, Estland, Litauen und Lettland dürfen Touristen bereits wieder einreisen. Ab dem 13. Juli besteht für die Einreise aus Deutschland keine Beschränkung mehr. Dann hängt die Einreise vom Infektionsgeschehen im Land ab. Sollte die Zahl von acht Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner der letzten 14 Tage überschritten werden, kann eine neue Reisebeschränkung auferlegt werden.

    Die finnischen Behörden schreiben bei der Einreise eine 14-tägige Quarantäne vor. Nur in Ausnahmefällen, etwa um seinen Arbeitsplatz aufzusuchen oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt, darf das Haus verlassen werden. Ab dem 13. Juli fällt auch die Quarantäne weg.

    Urlaub in Spanien, Frankreich und Italien: Diese Auflagen gelten

    Der Reise-Sommer sieht 2020 anders aus. Derzeit ändert sich die Situation in den Ländern fast täglich: Selbst in der EU unterscheiden sich Hygienevorschriften und Verhaltensregeln teils deutlich.

    Urlaub in Spanien

    Am 21. Juni hat Spanien seine Grenzen für ausländische Besucher wieder geöffnet und auch die Quarantäneverpflichtungen bei der Einreise sind entfallen. Davon, wie Touristen vor Ort aufgenommen werden, hat sich sogar Bundesaußenminister Heiko Maas ein Bild gemacht und zeigte sich zuversichtlich, dass der Urlaub an der Mittelmeerküste unter bestmöglichen Rahmenbedingungen stattfinden könne. Deutsche Urlauber rief er dazu auf, sich an die strikten Regeln vor Ort zu halten: "Das ist notwendig, um zu verhindern, dass es im Sommer über den ganzen Tourismus in Europa eine zweite Corona-Welle gibt."

    An allen öffentlichen Orten - innerhalb und außerhalb geschlossener Räume - an denen ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann, gilt landesweit eine Maskenpflicht. Auch in öffentlichen Verkehrsmittel muss eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden. In Katalonien und auf den Balearen gilt eine generelle Maskenpflicht. Mallorca bereitet sich übrigens auf eine weitreichende Maskenpflicht vor.

    Steigen die Infektionszahlen in einzelnen Gebieten stark an, können lokale Behörden jederzeit Ausgangsbeschränkungen einführen. Welche Gebiete aktuell betroffen sind, teilt das Auswärtige Amt mit.

    Urlaub in Frankreich

    Die Einreise aus Deutschland ist seit 15. Juni wieder uneingeschränkt möglich, obwohl Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiterhin kontrolliert. Für die Überseegebiete Mayotte und Guyana gilt aktuell noch eine Warnstufe. Eine freiwillige Quarantäne empfiehlt das Land aktuell lediglich Reisenden aus Großbritannien und Nordirland.

    Reisende ab 11 Jahren müssen in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis einen Mund- und Nasenschutz tragen. Grundsätzlich sind Grünanlagen, Strände und Sportstätten wieder geöffnet, je nach Region können die örtlichen Gegebenheiten variieren.

    Urlaub in Italien

    Pizza, Eis und Meer: All das können deutsche Urlauber in Italien seit dem 3. Juni wieder genießen. Inzwischen haben sich die Infektionszahlen in dem anfangs stark betroffenen Land deutlich gebessert. In der Lombardei, Piemont, Emilia Romagna und Venezien ist die Lage dagegen noch angespannt. Eine Quarantänepflicht für EU-Reisende gibt es aktuell nicht mehr.

    Auch die Anreise mit dem Auto ist wieder möglich. Wie der ADAC mitteilt, ist allerdings dem italienischen Außenministerium zufolge die Sitzplatzzahl begrenzt. Kommen alle Fahrgäste aus demselben Haushalt, gibt es keine Einschränkungen. Sind Personen aus verschiedenen Haushalten miteinander unterwegs, müssen die Abstandsregeln beachtet werden. "Im Beispielsfall eines fünfsitzigen Pkw dürfen somit neben dem Fahrer nur zwei weitere Personen im Fahrzeug Platz nehmen", schreibt der Automobilclub.

    Abstandsregeln gelten im Land auch überall für Touristen. Strandbesuche unterliegen ebenfalls strengen Auflagen: Pro Sonnenschirm ist eine Fläche von zwölf Quadratmetern erforderlich. Für die Sonnenstuhlreihen gilt ein Mindestabstand von drei Metern. Eine Maskenpflicht gilt in allen Restaurants und Cafés des Landes.

    Österreich und Portugal: Wenig strenge Auflagen für Urlauber

    Urlaub in Österreich

    Auch Österreich können deutsche Urlauber ansteuern. Die Reisefreiheit in unser Nachbarland ist aus allen EU-Ländern mit Ausnahme von Schweden und Portugal wiederhergestellt. Ein spezielles ärztliches Zeugnis ist nicht mehr erfoderlich. Für Gäste aus dem Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen gilt allerdings: Wer einreisen möchte, muss einen negativen COVID-19-Test vorzeigen können, der nicht älter als vier Tage ist.

    Hotels, Pensionen, Fitnessstudios, Thermen und Freibäder sind seit Ende Mai wieder geöffnet. Seit dem 15. Juni gilt die Maskenpflicht nur noch eingeschränkt, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, beispielsweise beim Friseurbesuch. Im Nahverkehr und Apotheken bleibt die Pflicht.

    Urlaub in Portugal

    Zu Beginn der Corona-Pandemie war Portugal nur schwach betroffen; inzwischen nehmen die Neuinfektionen jedoch stetig zu. Besonders im Großraum um Lissabon. Eine Einreisebeschränkung für deutsche Urlauber gibt es aber dennoch aktuell nicht.

    Im öffentlichen Raum gilt der Mindestabstand von zwei Metern, sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Besondere Auflagen für den Urlaub 2020 in Kroatien, Dänemark und Griechenland

    In vielen EU-Ländern gibt es für deutsche Urlauber noch besondere Auflagen und besondere Anforderungen. Abhängig sind diese zum Teil auch von der Anzahl der Neuinfektionen.

    Urlaub in Kroatien

    In Kroatien ist der Tourismus wieder angelaufen. Deutsche Urlauber können wieder in das Land einreisen. Vorab müssen allerdings die Kontaktdaten und die Dauer des Aufenthalts registriert werden. Um lange Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden, empfiehlt das kroatische Innenministerium das Online-Formular.

    Eine Quarantänepflicht gibt es für deutsche Reisende nicht mehr. Fast alle Hotels, Pensionen und Campingplätze sind inzwischen wieder geöffnet, es gelten aber Einschränkungen. Auch beim Strandbesuch gibt es Auflagen. Im Innen- und Außenbereich gilt ein Mindestabstand von eineinhalb Metern. In geschlossenen Räumen wird das Tragen einer Maske empfohlen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen Pflicht.

    Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Touristen zudem damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig unterbrochen werden und ein Verlassen der Insel nicht mehr möglich ist.

    Urlaub in Dänemark

    Als eines der ersten Länder hatte sich Dänemark am 14. März abgeschottet. Ab dem 15. Juni haben Deutsche wieder die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzung im Land Urlaub zu machen. Wer auf die Färöer Inseln oder nach Grönland möchte, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Ansonsten gilt: Bei der Einreise muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen nachgewiesen werden. Diese können auch an unterschiedlichen Orten erfolgen, teilt das Auswärtige Amt mit.

    Eine Maskenpflicht besteht im öffentlichen Raum in Dänemark nicht. Einzige Ausnahme: Flughäfen. Die Abstandsregeln von einem Meter sind jedoch einzuhalten.

    Urlaub in Griechenland

    Die Einreise nach Griechenland gestaltet sich für Urlauber vom 1. Juli bis Ende August komplizierter. Ob ein Reisender in Quarantäne muss, steht erst vor Ort fest. Online müssen, wie die griechische Regierung mitteilte, 48 Stunden von der Einreise ein Anmeldeformular ausfüllen und erhalten anschließend einen QR-Code. Dieser soll bei der Ankunft darüber entscheiden, ob auf das Coronaviurs getestet wird. Die Kriterien, nach denen ein Test durchgeführt werde, beruhen auf einem Algorithmus. Dieser soll durch die Informationen aus den Anmeldedaten das Risiko einer Erkrankung einschätzen.

    Strände sind unter Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Neben den einzuhaltenden Abstandsregeln gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren eine Maskenpflicht und eine Kapazitätsbegrenzung auf höchstens 65 Prozent. Außerdem muss bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln eine Selbsterklärung ausgefüllt werden.

    Urlaub im Baltikum

    Für Reisen nach Lettland, Estland und Litauen gilt: Liegen die Neuinfektionen unter 15 bei 100.000 Einwohnern innerhalb einer Frist von zwei Wochen, ist die Einreise erlaubt. In Estland besteht eine Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln, Abstandspflicht gilt überall im Baltikum.

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