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Verfassungsschutz: Poseck: AfD-Einstufung Ergebnis weiterer Radikalisierung

Verfassungsschutz

Poseck: AfD-Einstufung Ergebnis weiterer Radikalisierung

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    AfD-Einstufung soll auch Thema bei Innenministerkonferenz werden. (Archivbild)
    AfD-Einstufung soll auch Thema bei Innenministerkonferenz werden. (Archivbild) Foto: Helmut Fricke/dpa

    Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als klares Ergebnis einer weiteren Radikalisierung der Partei. «Wir werden auch prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat», sagte Poseck. Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.

    Bei diesem Thema sieht der Innenminister ein länderübergreifend einheitliches Vorgehen angezeigt. Deshalb werde er das Thema zum Gegenstand der nächsten Innenministerkonferenz im Juni machen.

    Gesamte AfD gilt als verfassungsfeindlich

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte zuvor die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Bewertung hatte zuvor nur für die Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegolten.

    «Die AfD trägt auch die Verantwortung für eine Verrohung der Debatte in unserem Land», sagte Poseck. Diese veränderte Debattenkultur biete auch einen Nährboden für rechtsextrem motivierte Straftaten.

    Forderung nach Verbotsverfahren

    Die Einstufung gilt nach Auffassung der Grünen auch für die hessische AfD. Nun sei es wichtig, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht über ein mögliches Verbot der AfD entscheiden kann. Ein Antrag für ein solches Verfahren sollte zeitnah gestellt werden.

    Die hessischen AfD-Landessprecher Andreas Lichert und Robert Lambrou, die nach eigenen Worten beide einen Migrationshintergrund haben, teilten mit: «Die Entscheidung des weisungsgebundenen Bundesamtes für Verfassungsschutz ist eine Kriminalisierung und Diskreditierung der größten Oppositionspartei.» In aktuellen Umfragen liegt die AfD zum Teil vor der Union. «Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Verfassungsschutzes ein Schlag gegen den demokratischen Willensbildungsprozess, ja gegen die Demokratie selbst», ergänzten Lichert und Lambrou. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gebe es nicht für die AfD. Die Partei werde sich juristisch zur Wehr setzen.

    Verfassungsschutz will Bericht des Bundesamtes auswerten

    Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz  will nach eigenen Angaben die zugrundeliegende gutachterliche Prüfung des Bundesamtes in eigener Zuständigkeit auswerten. Vor dem Hintergrund noch laufender Verwaltungsstreitverfahren will das Landesamt keine weiteren Angaben machen. Die AfD in Hessen und das Land Hessen streiten vor Gericht über die Beobachtung der Partei durch den Landesverfassungsschutz.

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