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Vorwurf Gefangenenbefreiung: Flucht von Mörder: Schuldspruch gegen mutmaßlichen Komplizen

Vorwurf Gefangenenbefreiung

Flucht von Mörder: Schuldspruch gegen mutmaßlichen Komplizen

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    Blick auf das Landgericht Landau. Der Angeklagte aus dem Kreis Germersheim weist die Vorwürfe zurück. (Archivbild)
    Blick auf das Landgericht Landau. Der Angeklagte aus dem Kreis Germersheim weist die Vorwürfe zurück. (Archivbild) Foto: Uwe Anspach/dpa

    Im Prozess um die Flucht eines verurteilten Mörders hat das Amtsgericht Landau (Pfalz) einen mutmaßlichen Helfer zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Häftling der JVA Bruchsal (Baden-Württemberg) war trotz einer Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten im Oktober 2023 bei einem Ausgang in Germersheim (Rheinland-Pfalz) in ein Waldgebiet geflohen.

    Zielfahnder nahmen den 45-Jährigen erst neun Monate später in der südosteuropäischen Republik Moldau fest. Nach Ansicht des Amtsgerichts soll der Angeklagte unter anderem den Entflohenen in seinem Auto nach Tschechien und Polen gebracht haben. Beide Männer kennen sich aus gemeinsamer Haft.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 46-Jährige weist die Vorwürfe zurück und nennt seinen Fall einen «Justizirrtum» und «politisch motiviert». Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Gefängnis für den mutmaßlichen Komplizen gefordert, die Verteidigung hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen.

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