Die Einkommensteuererklärung für 2019 sollten Steuerpflichtige bis zum 31. Juli 2020 abgeben. Denn nach dem Stichtag drohen Sanktionen - Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder eine Steuerschätzung, teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) mit.
Abgabe der Steuerklärung: Welche Strafe droht, wenn ich zu spät abgebe?
Mit einem Verspätungszuschlag müssen alle rechnen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind und die Erklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgeben. Seit 2019 beträgt er 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer - jedoch mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat.
Als weiteres Mittel kann der Fiskus ein Zwangsgeld bei verspäteter Abgabe anordnen - das meist zwischen 100 und 500 Euro liegt. Die Beamten können es aber bis maximal 25.000 Euro festsetzen.
Was passiert, wenn ich die Steuerklärung gar nicht abgebe?
Gibt jemand dann immer noch nicht seine Unterlagen ab, kann das Finanzamt laut VLH die Besteuerungsgrundlage schätzen - meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
Gilt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2019 trotz Corona?
Tatsächlich forderte die Vertretung der Steuerberater jetzt wegen der Corona-Krise, die Frist zur Einreichung von Steuererklärungen zu verlängern. Mit Überbrückungshilfen und der Mehrwertsteuersenkung hätten die Steuerberater-Büros so viel zu tun, dass sie bei den normalen Steuererklärungen für 2019 erheblich im Rückstand seien, sagte der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Hartmut Schwab, dem "Handelsblatt". "Wir brauchen jetzt eine Verlängerung für alle Steuererklärungen aus dem Jahr 2019", forderte er.
Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums verwies laut "Handelsblatt" darauf, dass sowohl Steuerpflichtige als auch Steuerberater im Einzelfall eine Fristverlängerung beantragen könnten. "Mit diesen Anträgen wird die Finanzverwaltung großzügig umgehen", zitierte die Zeitung die Sprecherin.
Welche Fristen für die Abgabe gelten, wenn mich Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe beraten?
Steuerpflichtige, die sich nicht etwa von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, müssen ihre Steuererklärung für 2019 bis zum 31. Juli abgeben. Wer sich beraten lässt, hat bis Ende Februar 2021 Zeit.