2024 bringt den Menschen jede Menge Veränderungen und neue Gesetze in Deutschland. Eine Vielzahl der Änderungen hat ganz konkrete Auswirkungen auf unsere Lebenshaltungskosten. Andererseits können viele Haushalte auch mit höheren staatlichen Förderungen rechnen - andere wiederum müssen mehr zahlen, um das Ganze zu finanzieren. Hier der Überblick, was auf Verbraucherinnen und Verbraucher 2024 zukommt.
Der Mindestlohn steigt 2024 weiter
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. Zuletzt war der Mindestlohn 2022 erhöht worden. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.
Bürgergeld für nicht arbeitende Menschen steigt deutlich
Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger in Deutschland sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen.
- Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat.
- Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro.
- Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
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)Steigender CO2-Preis macht Tanken und Heizen 2024 teurer
Die Bundesregierung hat beschlossen, den CO2-Preis zu erhöhen. dieser steigt zum 1. Januar 2024 auf 40 Euro je Tonne. Das macht Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas deutlich teurer.
Energiepreisbremsen fallen weg
Gleichzeitig mit dem steigenden CO2-Preis fallen die Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.
Freibetrag bei der Einkommenssteuer steigt 2024
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.
Elterngeld für gut verdienende Mütter und Väter wird gekürzt
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200 000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegen. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.
Pflegekräfte bekommen ab Mai 2024 mehr Geld
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
Mindestlohn für Azubis steigt
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Neue Regeln für Heizungen bei Neubauten
Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
Pflegegeld in der häuslichen Pflege steigt 2024
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht.
, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.Pflegekasse erhöht Zuschläge bei Unterbringung im Heim
Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Gutverdiener müssen ab 2024 mehr Sozialabgaben zahlen
Gutverdiener müssen 2024 höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

Neue Gesetze 2024: Cannabis soll in Deutschland legal werden
Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu
der Ampel steht aber noch aus.Blackbox fürs Auto wird zur Pflicht
Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neuzugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können. Und es gibt noch mehr Änderungen für Autofahrer 2024.
M+S Reifen ab Oktober nicht mehr zulässig
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
Versicherungen werden 2024 erneut teurer
Die Beiträge für Gebäude- und Autoversicherungen werden wohl erneut steigen. Die NRW-Verbraucherzentrale geht von mindestens zehn Prozent aus.
Altersgrenze bei der Rente steigt weiter
Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.
E-Rezept wird für Ärzte Pflicht
Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
In der Gastronomie gilt ab Januar 2024 wieder der alte - höhere - Mehrwertsteuersatz
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden - in welcher Höhe Gastronomen die wieder gestiegenen Steuern an ihre Gäste weitergeben, hängt vom Einzelfall ab.
Herkunft von Fleisch wird ab 2024 transparenter
Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
Auch für Milch in Plastikflaschen gilt bald Pfandpflicht
Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.
Lose Deckel bei Getränken werden 2024 verboten
Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen - etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen - mit einem Volumen bis zu drei Litern.
Aus für den Kinderreisepass
Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.
Ämter dürfen Ausweisdokumente ab 2024 per Post verschicken
Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.
Brustkrebs-Früherkennung wird künftig bis 75 bezahlt
Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.
Ab 1. Juli 2024 Mautpflicht für kleinere Transporter
Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.
Inflationsausgleichsprämie kann weiter ausbezahlt werden
Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.

Ab Dezember 2024 einheitliche Ladekabel für Smartphones und andere Geräte
Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024. (mit dpa)