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Weil sie nicht in Corona-Quarantäne blieb: Fast 11.000 Euro Strafe für Deutsche in Tirol

In Innsbruck verurteilt

Weil sie nicht in Corona-Quarantäne blieb: Fast 11.000 Euro Strafe für Deutsche in Tirol

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    Eine 54-jährige Frau aus Deutschland wurde an ihrem Wohnsitz in Tirol festgenommen, weil sie mehrfach gegen Corona-Quarantäne-Regeln verstoßen hatte. Vor dem Landgericht Innsbruck wurde sie nun zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.
    Eine 54-jährige Frau aus Deutschland wurde an ihrem Wohnsitz in Tirol festgenommen, weil sie mehrfach gegen Corona-Quarantäne-Regeln verstoßen hatte. Vor dem Landgericht Innsbruck wurde sie nun zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Foto: Armin Weigel/dpa (Symbolfoto)

    Sie ging einkaufen, im Park spazieren und fuhr Taxi - trotz Corona-Infektion samt Heim-Quarantäne. Eine Frau aus Deutschland ist in Österreich wegen wiederholten Bruchs ihrer Quarantäne zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

    Die Anklage fordert jedoch weiter eine Haftstrafe auf Bewährung und meldete nach dem Urteil am Landgericht Innsbruck am Donnerstag Berufung an, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur in Wien sagte. Zuvor hatte der Sender ORF über den Prozess berichtet.

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    Die 54-Jährige, die in Schwaz im Bundesland Tirol lebt, war im April positiv auf das Corona-Virus getestet worden und hatte einen Bescheid über ihre Heim-Quarantäne bekommen. In den Tagen darauf ging sie jedoch einkaufen - laut ORF gab sie an, dass ihr der Mindestbestellwert für Lebensmittel über das Internet zu hoch gewesen sei, obwohl sie nach eigenen Angaben 2.100 Euro Rente erhalten habe.

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    Außerdem nutzte sie den Angaben nach den Aufzug in ihrem Wohnhaus, ging im Park spazieren und fuhr mit einer Verletzung per Taxi ins Krankenhaus, statt den Notarzt zu rufen. Schließlich nahm die Polizei die 54-Jährige fest und brachte sie ins Gefängnis, nachdem sie mehrmals bei Kontrollen nicht zuhause angetroffen worden war. Eine Haftrichterin entließ sie nach einem Tag.

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    Das Landgericht Innsbruck verurteilte die 54-Jährige wegen der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Nach österreichischem Recht sind dafür bis zu drei Jahre Haft möglich.

    Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben des Sprechers eine Bewährungsstrafe, um mehr Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen. Das Oberlandesgericht muss über die Berufung entscheiden.

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