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Pflegebeitrag steigt 2025: Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung ab Januar?

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Pflegebeitrag steigt 2025: Wie hoch ist der Satz ab Januar?

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    Die Beiträge zur Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2025 steigen. Die Erhöhung fällt aber geringer aus als bislang angenommen.
    Die Beiträge zur Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2025 steigen. Die Erhöhung fällt aber geringer aus als bislang angenommen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Finanzierungsprobleme, drohende Zahlungsunfähigkeit und massive Beitragserhöhungen: Die Pflegeversicherung hat in den vergangenen Wochen und Monaten in den Medien kein gutes Bild abgegeben. Ganz so schlimm wie angedeutet ist die Lage Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge aber nicht. „Die Pflegeversicherung ist nicht insolvent, ihr droht auch nicht die Insolvenz“, machte er bei einer Pressekonferenz am 7. Oktober 2024 in Berlin deutlich.

    Trotzdem räumte der Minister finanzielle Probleme in der Pflegeversicherung ein. Zu möglichen Beitragssteigerungen äußerte er sich Anfang Oktober nicht, holte das nun, Anfang November, aber nach. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Demnach soll der Beitragssatz zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte steigen. Das passt auch zur bisherigen Schätzung der Krankenkassen. Um das Finanzierungsloch zu stopfen, waren sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zufolge von einer Steigerung um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte ausgegangen. Was bisher bekannt ist, lesen Sie hier.

    Pflege 2025: Wie hoch sind die Beiträge ab Januar?

    Zum Jahreswechsel sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung nach Angaben des Bundesgesundheitsministers um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent steigen. Zuvor hatten Ärzteblatt und RND von einer geplanten Erhöhung um nur 0,15 Prozentpunkte berichtet. Das war aus einer Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für einen Änderungsantrag des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit hervorgegangen.

    Der genannte Grund für die Anhebung der Beiträge dürfte aber weiterhin zutreffen. Notwendig war diese laut der Formulierungshilfe, „um die bereits gesetzlich vorgesehenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab dem Jahr 2025 weiterhin in der bisherigen Form finanzieren zu können“. Dem BMG zufolge werden zum 1. Januar 2025 nämlich alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent erhöht – zum Beispiel das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie die Leistung zur vollstationären Pflege.

    In Berlin nannte Lauterbach der dpa zufolge außerdem weitere Gründe. Demnach sei die Maßnahme dringend notwendig, weil sonst einige Pflegekassen in sehr schwieriges wirtschaftliches Fahrwasser geraten könnten. Der Bundesgesundheitsminister begründete den Schritt mit steigenden Pflegefallzahlen, steigenden Löhnen für Pflegekräfte und mehr Pflegepersonal, was politisch so gewollt sei.

    Für die Beitragsanhebung um 0,2 Prozentpunkte hat Lauterbach dem Bundeskabinett eine entsprechende Regierungsverordnung zugeleitet. Zustimmen muss dieser eigentlich nur der Bundesrat. Da im Bundestag seit dem Ampel-Aus keine klaren Mehrheitsverhältnisse mehr bestehen, kann dieser die Verordnung laut dpa „höchstens blockieren“. Daran glaubt Lauterbach allerdings nicht, „dann würde ja einigen Pflegekassen nach einer kurzen Übergangsphase die Zahlungsunfähigkeit drohen. Das wird natürlich niemand wollen“.

    Beiträge zur Pflegeversicherung: Wie hoch ist der Satz aktuell?

    Seit 1. Juli 2023 liegt der Beitragssatz laut dem BMG bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Grundsätzlich wird dieser Beitrag zur Hälfte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt. Es werden also jeweils 1,7 Prozent fällig. Für Menschen ohne Kinder fällt zudem ein Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent an. Für sie gilt demnach ein Beitragssatz von vier Prozent. Eltern mit mehreren Kindern zahlen hingegen bis zum fünften Kind pro Kind unter 25 Jahren 0,25 Prozentpunkte weniger.

    So ergeben sich laut dem BMG aktuell folgende Beitragssätze zur Pflegeversicherung:

    BeitragssatzArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
    ohne Kinder4,00 %2,30 %1,70 %
    ein Kind3,40 %1,70 %1,70 %
    zwei Kinder3,15 %1,45 %1,70 %
    drei Kinder2,90 %1,20 %1,70 %
    vier Kinder2,65 %0,95 %1,70 %
    fünf Kinder2,40 %0,70 %1,70 %

    Geht man nun davon aus, dass sich am Kinderlosenzuschlag sowie an den Abschlägen für Kinder auch mit der Anhebung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte nichts ändern würde, würden sich ab kommendem Jahr folgende Beitragssätze ergeben:

    BeitragssatzArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
    ohne Kinder4,20 %2,40 %1,80 %
    ein Kind3,60 %1,80 %1,80 %
    zwei Kinder3,35 %1,55 %1,80 %
    drei Kinder3,10 %1,30 %1,80 %
    vier Kinder2,85 %1,05 %1,80 %
    fünf Kinder2,60 %0,80 %1,80 %

    Hinweis: Die Angaben beruhen auf unserer eigenen Berechnung.

    Anhebung des Beitragssatzes bringt nur Atempause: Kritik von den Krankenkassen

    Beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der auch die Pflegeversicherungen vertritt, stößt die angekündigte Beitragsanhebung auf Kritik. „Eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte verschafft lediglich eine Atempause, löst aber für das nächste Jahr nicht das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege“, erklärt GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer in einer Pressemitteilung.

    Statt die Belastung einseitig weiter auf Versicherte und Arbeitgebende abzuwälzen, fordert der Verband, dass der Bund Kosten, die ungerechtfertigt aus dem Topf der Pflegekassen bezahlt worden seien, ausgleicht, um die soziale Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren. Dazu zählen laut Pfeiffer etwa pandemiebedingte Sonderausgaben in Höhe von 5,3 Milliarden Euro sowie Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige, die die Pflegeversicherung übernimmt.

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