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Depressionen: Kann man einen Pflegegrad bekommen?

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Depressionen: Kann man einen Pflegegrad bekommen?

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    Depressionen beeinträchtigen den Alltag der Betroffenen oft massiv.
    Depressionen beeinträchtigen den Alltag der Betroffenen oft massiv. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Der Blick auf Krankheiten in diesem Land hat sich in den letzten Jahren stark geweitet. Mehr und mehr werden nicht nur körperliche Leiden, sondern auch psychische Erkrankungen ernst genommen. Eine gesellschaftliche Entwicklung, die mittlerweile auch in der Pflege angekommen ist. Seit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I), das im Jahr 2015 in Kraft trat, profitieren laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch Menschen mit geistigen und psychischen Einschränkungen von Pflege-Leistungen.

    Doch was heißt das konkret? Fallen darunter auch Depressionen? Kann man mit einer psychischen Erkrankung einen Pflegegrad bekommen? Welche Pflege-Leistungen können depressive Menschen beantragen? Die Antworten lesen Sie im Text

    Pflege-Leistungen seit 2015 auch für psychisch Erkrankte

    In den letzten zehn Jahren hat sich in der Pflege einiges getan. Wo früher drei Pflegestufen für die Einstufung zur Verfügung standen und damit die Pflege-Leistungen bestimmten, sind es seit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) aus dem Jahr 2017 die Pflegegrade von 1 bis 5. Zuvor wurde bereits der eng gesteckte Rahmen körperlicher Leiden auf Demenz und psychische Erkrankungen erweitert.

    Laut dem Portal pflege.de stehen seit dem Inkrafttreten von PSG I Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung oder ein Wohngruppenzuschlag auch psychisch erkrankten Menschen zu. Seit dem PSG II sind seelische Leiden in der Pflege gleichgestellt mit körperlichen Beschwerden.

    Depressionen: Kann man einen Pflegegrad beantragen?

    Grundsätzlich gelten demnach auch für psychisch Erkrankte dieselben Kriterien wie für körperlich beeinträchtige Menschen in der Pflege. Am Ende entscheidet der sogenannte Medizinische Dienst (MD) je nach Schwere der Erkrankung, welcher Pflegegrad dem Betroffenen zusteht. Dieser erstellt ein Gutachten auf der Grundlage eines Punktesystems, das sich an sechs Lebensbereichen orientiert: Darunter fallen solche, die auch für depressive Menschen nicht unproblematisch sein können, insbesondere folgende Module:

    • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlage
    • Modul 5: Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung
    • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Ob eine Depression einen Pflegegrad zur Folge hat, hängt nicht zuletzt von der Schwere der Erkrankung ab und inwiefern sie die einzelnen Lebensbereiche tangiert. Soweit die Theorie. Allzu große Hoffnungen für die Praxis sollten sich depressive Menschen und ihre Angehörige allerdings nicht machen. Die auf Pflegerecht spezialisierte Kanzlei Dr. Weigel & Partner schreibt: „Eine Depression allein reicht oftmals nicht aus, um einen Pflegegrad zu erhalten.“

    Übrigens: Können durch die Pflegereform auch Betroffenen von ADHS und Autismus einen Pflegegrad beantragen.

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