Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Heißt: Pflegebedürftige Menschen müssen in der Regel einen Teil der anfallenden Kosten für Pflege und Versorgung selbst tragen. Im Pflegeheim gilt dieser Eigenanteil als besonders hoch, da es sich bei der vollstationären Pflege um die teuerste Pflegeform handelt. Welche Kosten müssen Bewohnerinnen und Bewohner in einer Pflegeeinrichtung aber selbst tragen? Wie setzt sich der Eigenanteil zusammen? Und was ist der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?
Kosten im Pflegeheim: Was übernimmt die Pflegekasse?
Wenn Pflegebedürftige vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, werden sie dort nicht nur gepflegt, sondern wohnen auch in dem Heim. In der Folge fallen also nicht nur Pflegekosten, sondern auch alltägliche Kosten für die übrige Versorgung und Unterbringung an.
Aus diesen Posten setzten sich die Kosten für einen Platz im Pflegeheim laut der Verbraucherzentrale daher zusammen:
- Kosten für Pflege und Betreuung
- Kosten für Verpflegung und Unterkunft
- Investitionskosten
- Kosten für mögliche Zusatzleistungen
Die gesetzliche oder private Pflegeversicherung beteiligt sich nur an den Kosten für Pflege und Betreuung. Die Höhe des Zuschusses hängt dabei vom Pflegegrad ab. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge ist die Leistung aktuell so hoch:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch – aber der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat kann genutzt werden
- Pflegegrad 2: 805 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 1319 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 1855 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 2096 Euro pro Monat
Für gewöhnlich deckt die Leistung der Pflegekasse die Pflegekosten nicht vollständig ab. Die übrigen Pflegekosten fließen also in den Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst zahlen müssen. Seit 2017 wird der entsprechende Betrag aber nicht mehr individuell berechnet, sondern als sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil zusammengefasst. Was ist der EEE aber?
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: Was ist das?
Der EEE wurde laut dem BMG 2017 im Rahmen einer Neuregelung eingeführt. Seitdem wird in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade von 2 bis 5 bestimmt. Wie der Name schon sagt, wird der entsprechende Betrag in jeder Einrichtung individuell bestimmt.
Laut dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) wird der EEE dazu jeden Monat aus dem Teil der Pflegekosten berechnet, der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht. Die übrigen Kosten werden anschließend einheitlich auf alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims – ausgenommen Pflegegrad 1 – aufgeteilt.
Beim EEE handelt es sich seit 2022 nur noch um einen Zwischenwert, den Pflegebedürftige nicht komplett selbst zahlen müssen. Denn um Pflegebedürftige „vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen“, zahlt die Pflegeversicherung laut dem BMG einen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, dem EEE. Die Zuschläge sind prozentual, wurden zuletzt im Januar 2024 erhöht und richten sich nach der Dauer der vollstationären Pflege:
- im ersten Jahr: 15 Prozent des EEE
- im zweiten Jahr: 30 Prozent des EEE
- im dritten Jahr: 50 Prozent des EEE
- ab dem vierten Jahr: 75 Prozent des EEE
Eigenanteil im Pflegeheim: Wie setzt er sich zusammen?
Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich laut der Verbraucherzentrale nach Abzug der Leistung der Pflegeversicherung und des Leistungszuschlags aus den anteiligen Pflegekosten (EEE), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen. Mögliche Zusatzleistungen werden individuell berechnet.
Der VDEK ermittelt regelmäßig, wie hoch der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt ist. Im Juli 2025 mussten Pflegebedürftige im Schnitt über 3000 Euro selbst zahlen. Das waren die rechnerischen Ausgangswerte:
- einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: 1862 Euro
- Investitionskosten: 507 Euro
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung: 1018 Euro
Im ersten Aufenthaltsjahr zahlten Pflegebedürftige also 3108 Euro, im zweiten Jahr 2828 Euro, im dritten Jahr 2456 Euro und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 1991 Euro pro Monat. Im Vergleich zu Juli 2024 sind die Kosten damit laut dem VDEK um 8,3 Prozent gestiegen.
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