In Deutschland leben rund 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen. Laut dem Statistischen Bundesamt sind davon 14,1 Prozent in einem Pflegeheim untergebracht und werden vollstationär versorgt. Insbesondere diese Form der Pflege gilt als teuer.
Obwohl zum 1. Januar 2024 die Entlastungszuschüsse angehoben wurden, ist der Eigenanteil – das sind die Kosten, die Pflegebedürftige in einem Pflegeheim aus der eigenen Tasche zahlen müssen – im Vergleich zu 2023 laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) erneut gestiegen. Einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) vom 3. Januar 2025 zufolge könnte der Eigenanteil bis 2029 sogar auf 4000 Euro pro Monat klettern.
Für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege gibt es aber einen Lichtblick. Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurde die stationäre Pflege als Leistung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 erhöht. Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige jetzt?
Stationäre Pflege: Wie viel Geld haben Pflegebedürftige 2024 bekommen?
Für die Pflege in einem Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ab Pflegegrad 2 eine pauschale Leistung. Bis Ende 2024 haben Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege diese Leistung bekommen:
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1262 Euro
- Pflegegrad 4: 1775 Euro
- Pflegegrad 5: 2005 Euro
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 konnten den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege nutzen. 2025 wurde auch der Entlastungsbetrag erhöht, sodass nun monatlich 131 Euro zur Verfügung stehen.
Übrigens: Mit 37,3 Prozent machen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 laut dem Statistischen Bundesamt den größten Teil der Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege aus. Darauf folgt Pflegegrad 4 mit 31,1 Prozent, dann Pflegegrad 2 mit 16,6 Prozent, Pflegegrad 5 mit 14,3 Prozent und zuletzt Pflegegrad 1 mit 0,5 Prozent. Bei rund 0,3 Prozent fehlte laut der Pflegestatistik 2023 noch eine Zuordnung zu einem Pflegegrad.
Pflege im Pflegeheim: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige seit 2025? – Tabelle
Im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das mit der Pflegereform 2023 beschlossen wurde, ist dem BMG zufolge festgelegt, dass „alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich – in Höhe von 4,5 Prozent“ zum 1. Januar 2025 steigen. Das betrifft auch die vollstationäre Pflege.
So viel Geld bekommen Pflegebedürftige laut dem Bundesverwaltungsamt im Pflegeheim seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 von der Pflegekasse:
vollstationäre Pflege 2024 | Erhöhung 2025 | vollstationäre Pflege 2025 | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 2 | 770 Euro | 35 Euro mehr | 805 Euro |
Pflegegrad 3 | 1262 Euro | 57 Euro mehr | 1319 Euro |
Pflegegrad 4 | 1775 Euro | 80 Euro mehr | 1855 Euro |
Pflegegrad 5 | 2005 Euro | 91 Euro mehr | 2096 Euro |
Übrigens: Neben der Leistung für die Pflege im Pflegeheim und dem Entlastungsbetrag sind zum 1. Januar 2025 noch weitere Leistungen der Pflegeversicherung gestiegen, zum Beispiel das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen. Außerdem ist für 2028 bereits die nächste Erhöhung geplant. Dem BMG zufolge sollen ab dann sämtliche Geld- und Sachleistungen alle drei Jahre anhand der Kerninflationsrate erhöht werden.