Ein Unfall, eine Krankheit oder ein anderer Grund – wird eine Person pflegebedürftig, ist sie in vielen Fällen auf die Hilfe anderer angewiesen. Dabei können Pflegebedürftige zwischen verschiedenen Formen der Pflege wählen – stationär oder ambulant. Ab Pflegegrad 2 unterstützt die Pflegeversicherung – egal ob gesetzlich oder privat – Betroffene je nach Pflegeform mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen für die stationäre Pflege.
Entscheiden sich Pflegebedürftige für die Pflege in einem Pflegeheim, ist das oft mit hohen Ausgaben verbunden. Denn die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der Kosten. Den restlichen Betrag müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen selbst finanzieren. Wie hoch sind die Kosten für einen Platz im Pflegeheim bei Pflegegrad 2?
Übrigens: Zum 1. Januar 2025 wurden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht.
Pflege im Pflegeheim: Wie viel kostet ein Platz?
Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim setzen sich aus unterschiedlichen Posten zusammen. Das sind laut der AOK Versicherung die folgenden:
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Pflegekosten
Je nach Pflegeheim und Bundesland können laut der Verbraucherzentrale neben den genannten Kostenpunkten auch die Ausbildungskosten auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt werden. Diese zählen dann wie Pflege und Betreuung zu den Pflegekosten. Daneben können für Zusatzleistungen weitere Kosten anfallen.
Die Pflegeversicherung übernimmt im Rahmen der Leistung „stationäre Pflege“ laut der AOK nur die Pflegekosten. Und das auch nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag. Der überschüssige Betrag bildet zusammen mit den Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie den Investitionskosten den sogenannten Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst bezahlen müssen.
Einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) zufolge mussten Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner im Januar 2025 im Bundesdurchschnitt mit einem Eigenanteil in Höhe von 3248 Euro rechnen – davon wird je nach Aufenthaltsdauer noch der Entlastungszuschlag abgezogen. Der Zuschuss wurde laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingeführt, um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen. Der Entlastungszuschlag richtet sich allerdings nicht wie viele andere Leistungen nach dem Pflegegrad, sondern nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim. Seit Januar 2024 gelten folgende Zuschüsse:
- bis zwölf Monate Aufenthalt: 15 Prozent des Eigenanteils
- zwölf bis 24 Monate Aufenthalt: 30 Prozent des Eigenanteils
- 24 bis 36 Monate Aufenthalt: 50 Prozent des Eigenanteils
- ab 36 Monaten Aufenthalt: 75 Prozent des Eigenanteils
Bei einem Eigenanteil in Höhe von 3248 Euro ergaben sich je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim für Pflegebedürftige Kosten in Höhe von 2984 Euro im ersten Jahr, 2720 Euro im zweiten Jahr, 2368 Euro im dritten Jahr und danach in Höhe von 1928 Euro ergeben.
Übrigens: Wer sich das Pflegeheim nicht mehr leisten kann, muss bis auf ein bestimmtes Schonvermögen alles in die Pflegeheimkosten investieren. Um die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ beantragen zu können, darf man nämlich nicht zu viel Geld haben.
Pflegeheim mit Pflegegrad 2: Wie teuer ist ein Platz?
Von den aktuell rund 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden laut der Pflegestatistik 2023 knapp 800.000 vollstationär in einem Pflegeheim versorgt. Davon haben 16,6 Prozent beziehungsweise 132.378 Menschen einen Pflegegrad 2.
Für die Pflegekosten im Pflegeheim werden Pflegebedürftige nur bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse unterstützt. Dem BMG zufolge liegt die maximale Leistung pro Monat für Pflegegrad 2 bei 805 Euro. Alle Pflegekosten, die diesen Betrag übersteigen, sowie den Eigenanteil müssen Pflegebedürftige aus der eigenen Tasche oder zum Beispiel über eine Zusatzversicherung finanzieren.
Welche Kosten für einen Platz im Pflegeheim bei Pflegegrad 2 genau entstehen, lässt sich dementsprechend nicht sagen. Die exakten Kosten hängen nämlich von vielen Faktoren ab, die nicht nur mit dem Pflegegrad zu tun haben. Der oben genannte Eigenanteil im Bundesdurchschnitt gibt aber einen Richtwert für die monatlich zu erwartenden Kosten, die Pflegebedürftige selbst tragen müssen, vor.