Pflege ist teuer – und wird zunehmend teurer. Das zeigt sich insbesondere an den steigenden Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Von den knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden laut der Pflegestatistik 2023 nur 14,1 Prozent vollstationär in einem Pflegeheim gepflegt. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung die Pflegekosten bis zu einer bestimmten Höhe. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen Pflegebedürftige allerdings aus der eigenen Tasche bezahlen.
Dieser sogenannte Eigenanteil im Pflegeheim steigt Jahr um Jahr. Im Januar 2025 beläuft er sich im Bundesdurchschnitt auf fast 3000 Euro im Monat und ist damit im Vergleich zu 2024 deutlich gestiegen. Das zeigt eine neue Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK), die am 6. Februar 2025 veröffentlicht wurde.
Übrigens: Wer die Pflege nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, hat unter Umständen Anspruch auf die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“. Bevor das Sozialamt allerdings die Pflegekosten übernimmt, prüft es zunächst, ob die Kinder der pflegebedürftigen Person für die Pflege aufkommen können. In manchen Fällen müssen Kinder die Kosten für die Pflege sogar übernehmen.
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim: Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich laut der Verbraucherzentrale aus unterschiedlichen Posten zusammen:
- Kosten für Pflege und Betreuung
- Kosten für Verpflegung und Unterkunft
- Investitionskosten
- Ausbildungskosten
Die Pflegeversicherung leistet nur zu den Kosten für Pflege und Betreuung einen Zuschuss. Die Höhe ist vom Pflegegrad abhängig und ist laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit der Erhöhung im Januar 2025 so hoch:
- Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege nutzen. Anspruch auf die Leistung „vollstationäre Pflege“ besteht nämlich erst ab Pflegegrad 2.
- Pflegegrad 2: 805 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 1319 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 1855 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 2096 Euro pro Monat
Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst bezahlen. Dabei setzt sich der Eigenanteil laut dem VDEK aus drei Komponenten zusammen:
- einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) inklusive Ausbildungskosten
- Investitionskosten
- Kosten für Verpflegung und Unterkunft
Der EEE bezeichnet laut dem VDEK den Teil der Pflegekosten, der über die Leistung der Pflegeversicherung hinausgeht. Auch Personal- und Ausbildungskosten fließen hier mit ein. Diese Kosten werden innerhalb eines Pflegeheims gleichmäßig auf alle Bewohner verteilt. Sie variieren also von Einrichtung zu Einrichtung. Seit 2022 beteiligt sich die Pflegeversicherung mit einem zusätzlichen Zuschlag am EEE. Diese Leistungszuschläge richten sich laut dem BMG nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim und wurden zuletzt 2024 erhöht:
- im ersten Jahr: 15 Prozent des EEE
- im zweiten Jahr: 30 Prozent des EEE
- im dritten Jahr: 50 Prozent des EEE
- ab dem vierten Jahr: 75 Prozent des EEE
Im Vergleich zu 2024 ist der Eigenanteil im Pflegeheim deutlich gestiegen und liegt laut dem VDEK nun im ersten Aufenthaltsjahr bei fast 3000 Euro im Monat – trotz der höheren Zuschläge.
Eigenanteil im Pflegeheim 2025: Pflegebedürftige zahlen fast 3000 Euro pro Monat selbst
So teuer wie jetzt war die Pflege im Pflegeheim noch nie. Innerhalb eines Jahres ist die finanzielle Belastung für pflegebedürftige Menschen laut dem VDEK im Bundesdurchschnitt von 2687 Euro (Januar 2024) auf 2984 Euro (Januar 2025) im ersten Aufenthaltsjahr gestiegen. Das sind fast 300 Euro mehr pro Monat. „Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge bremsen, die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts ansteigen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1.1.2025“, erklärt der VDEK in einer Pressemitteilung.
Im Bundesdurchschnitt lag der Eigenanteil im Januar 2025 ohne Zuschläge bei 3248 Euro im Monat. Dabei lag der EEE inklusive der Ausbildungskosten von 133 Euro bei 1760 Euro, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung lagen bei 990 Euro und die Investitionskosten bei 498 Euro. Nach Abzug der Aufenthaltsdauer-abhängigen Zuschläge zum EEE waren die monatlichen Kosten für Pflegebedürftige im Januar 2025 so hoch:
- im ersten Jahr: 2984 Euro (15 Prozent Zuschlag zum EEE: 264 Euro; gerechnet wird also so: 3248€ - 264€ = 2984 Euro)
- im zweiten Jahr: 2720 Euro (30 Prozent Zuschlag zum EEE: 528 Euro; gerechnet wird also so: 3248€ - 528€ = 2720 Euro)
- im dritten Jahr: 2368 Euro (50 Prozent Zuschlag zum EEE: 880 Euro; gerechnet wird also so: 3248€ - 880€ = 2368 Euro)
- ab dem vierten Jahr: 1928 Euro (75 Prozent Zuschlag zum EEE: 1320 Euro; gerechnet wird also so: 3248€ - 1320€ = 1928 Euro)
So stark ist der Eigenanteil innerhalb eines Jahres von Januar 2024 bis Januar 2025 im Bundesdurchschnitt laut dem VDEK gestiegen:
Januar 2024 | Januar 2025 | Kostensteigerung | |
---|---|---|---|
EEE | 1507 Euro | 1760 Euro | 253 Euro |
Unterkunft und Verpflegung | 921 Euro | 990 Euro | 69 Euro |
Investitionskosten | 485 Euro | 498 Euro | 13 Euro |
Eigenanteil ohne Zuschläge | 2913 Euro | 3248 Euro | 335 Euro |
Eigenanteil im 1. Jahr | 2687 Euro | 2984 Euro | 297 Euro |
Eigenanteil im 2. Jahr | 2461 Euro | 2720 Euro | 259 Euro |
Eigenanteil im 3. Jahr | 2160 Euro | 2368 Euro | 208 Euro |
Eigenanteil ab dem 4. Jahr | 1783 Euro | 1928 Euro | 145 Euro |
Wie viel Pflegebedürftige in einem Pflegeheim tatsächlich selbst zahlen müssen, ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Aber schon zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es teils deutliche Unterschiede. So hoch war der Eigenanteil im Januar 2025 in den 16 Bundesländern laut der Auswertung des VDEK ohne Abzug der Aufenthaltsdauer-abhängigen Zuschläge:
- Baden-Württemberg: 3542 Euro (EEE: 2032 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 1050 Euro, Investitionskosten: 460 Euro)
- Bayern: 3286 Euro (EEE: 1950 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 910 Euro, Investitionskosten: 426 Euro)
- Berlin: 3279 Euro (EEE: 2025 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 801 Euro, Investitionskosten: 453 Euro)
- Brandenburg: 2945 Euro (EEE: 1746 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 886 Euro, Investitionskosten: 313 Euro)
- Bremen: 3766 Euro (EEE: 2064 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 1097 Euro, Investitionskosten: 605 Euro)
- Hamburg: 3187 Euro (EEE: 1636 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 977 Euro, Investitionskosten: 574 Euro)
- Hessen: 3217 Euro (EEE: 1781 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 919 Euro, Investitionskosten: 517 Euro)
- Mecklenburg-Vorpommern: 2916 Euro (EEE: 1730 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 827 Euro, Investitionskosten: 359 Euro)
- Niedersachsen: 2870 Euro (EEE: 1543 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 805 Euro, Investitionskosten: 522 Euro)
- Nordrhein-Westfalen: 3566 Euro (EEE: 1695 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 1250 Euro, Investitionskosten: 621 Euro)
- Rheinland-Pfalz: 3231 Euro (EEE: 1522 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 1220 Euro, Investitionskosten: 489 Euro)
- Saarland: 3671 Euro (EEE: 1941 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 1207 Euro, Investitionskosten: 523 Euro)
- Sachsen: 2980 Euro (EEE: 1733 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 809 Euro, Investitionskosten: 438 Euro)
- Sachsen-Anhalt: 2679 Euro (EEE: 1575 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 777 Euro, Investitionskosten: 327 Euro)
- Schleswig-Holstein: 3002 Euro (EEE: 1493 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 971 Euro, Investitionskosten: 538 Euro)
- Thüringen: 3055 Euro (EEE: 1728 Euro, Unterkunft und Verpflegung: 899 Euro, Investitionskosten: 428 Euro)
Spitzenreiter unter den Bundesländern ist also Bremen. Hier zahlen Pflegebedürftige im ersten Jahr 3456 Euro pro Monat. Im ersten Aufenthaltsjahr haben im Januar 2025 außerdem diese Bundesländer die 3000-Euro-Marke geknackt: Baden-Württemberg mit 3237 Euro, Nordrhein-Westfalen mit 3312 Euro, Rheinland-Pfalz mit 3003 Euro und das Saarland mit 3380 Euro. In Bayern lagen die Kosten im ersten Aufenthaltsjahr mit 2994 Euro knapp unter der Marke.
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