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Pflege: Kann man mit Pflegegrad 1 ins Pflegeheim?

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Kann man mit Pflegegrad 1 ins Pflegeheim?

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    Hat man mit Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Pflegeheim-Zuschuss?
    Hat man mit Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Pflegeheim-Zuschuss? Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Menschen mit Pflegegrad 1 – dem niedrigsten der fünf Pflegegrade – weisen für gewöhnlich nur eine geringe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten auf. Da mit der Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad auch die Leistungen der Pflegekasse einhergehen, erhalten sie die geringste Unterstützung und werden zumeist zu Hause gepflegt. Laut der Pflegestatistik 2023 werden trotzdem 0,5 Prozent aller Menschen mit Pflegegrad 1 in einem Pflegeheim versorgt. Werden sie von der Pflegekasse finanziell unterstützt? Die Antwort lesen Sie im Text.

    Pflegegrad 1: Welche Leistungen gibt es?

    Für die Einstufung in Pflegegrad 1 muss eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens, dem sogenannten „NBA“, zwischen 12,5 und maximal 26 Punkte ermitteln. Ins Gewicht fallen unter anderem Kriterien wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder die selbstständige Bewältigung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen.

    Da bei einer fachkundigen Einstufung in den niedrigsten Pflegegrad die Beeinträchtigungen in den verschiedenen Bereichen nur im geringen Maße ausgeprägt sind, besteht auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung kein Anspruch. Hierzu gehören etwa das Pflegegeld und auch Pflegesachleistungen. Insgesamt werden Leistungen für Pflegegrad 1 nur an die betroffenen Personen, nicht dagegen an die Angehörigen ausgezahlt.

    Pflegegrad 1: Wie viel Geld gibt es?

    Dennoch gehen Menschen mit einem Pflegegrad 1 nicht leer aus. Als Leistungen aus der Pflegekasse gibt es laut dem Bundesgesundheitsministerium (BGM) vor allem Zuschüsse und Entlastungsleistungen. Dazu zählen:

    Pflegegrad 1: Kann man trotzdem ins Pflegeheim?

    Doch was passiert, wenn ein pflegebedürftiger Mensch mit Pflegegrad 1 dennoch ins Pflegeheim will, anstatt sich in den eigenen vier Wänden versorgen zu lassen? Besteht ein finanzieller Anspruch? Die Frage lässt sich schnell beantworten: Nein, mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim.

    Das BMG schreibt hierzu auf seiner Seite: „Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 131 Euro monatlich.“ Es handelt sich demnach um den Betrag zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen, der zur freien Verwendung bereitsteht.

    Zum Vergleich: Für Menschen mit Pflegegrad 2 gibt es bereits einen Zuschuss zur vollstationären Pflege in Höhe von 805 Euro pro Monat. Bei Pflegegrad 5 liegt der Betrag bei 2096 Euro. Wer also mit Pflegegrad 1 trotz allem ins Pflegeheim will, muss sich auf hohe Kosten einstellen.

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