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Ausbildungskosten im Pflegeheim: Wofür zahlen Pflegebedürftige?

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Pflegeheim: Was sind die Ausbildungskosten?

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    Im Pflegeheim kann es sein, dass Pflegebedürftige sogenannte Ausbildungskosten zahlen müssen.
    Im Pflegeheim kann es sein, dass Pflegebedürftige sogenannte Ausbildungskosten zahlen müssen. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Pflege ist teuer und die Kosten steigen immer wieder an. Zwar werden die Leistungen der Pflegeversicherung regelmäßig erhöht - zum 1. Januar 2025 steht etwa eine Erhöhung an -, trotzdem müssen Pflegebedürftige für ihre Versorgung oft selbst tief in die Tasche greifen. Oder sie sind sogar auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen.

    Als besonders teuer gilt die Pflege im Heim. Einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) vom 1. Juli 2024 zufolge zahlen Pflegebedürftige in einem Pflegeheim aktuell im Bundesdurchschnitt monatlich etwa 3123 Euro. Davon wird je nach Aufenthaltsdauer noch ein Teil des Eigenanteils in Form eines prozentualen Leistungszuschlags abgezogen. Am Ende zahlen Pflegebedürftige im Schnitt zwischen 1865 Euro bis 2871 Euro aus der eigenen Tasche. Oft werden auch die sogenannten Ausbildungskosten auf Pflegebedürftige umgelegt. Was ist das aber eigentlich genau?

    Kosten im Pflegeheim: Was sind die Ausbildungskosten?

    Die Kosten in einem Pflegeheim setzen sich laut der Verbraucherzentrale aus unterschiedlichen Posten zusammen. Dies sind:

    • Kosten für Pflege und Betreuung
    • Kosten für Verpflegung und Unterkunft
    • Investitionskosten
    • Ausbildungskosten
    • mögliche Kosten für Zusatzleistungen

    Die Pflegeversicherung leistet im Rahmen der vollstationären Pflege je nach Höhe des Pflegegrads einen Zuschuss zu den Kosten für Pflege und Betreuung. Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst übernehmen - also auch die Ausbildungskosten, oder?

    Ja und Nein. Über die Ausbildungskosten sollen laut der Verbraucherzentrale die Kosten für die Vergütung von Auszubildenden in der Pflege finanziert werden. Diese Kosten können Pflegeheime je nach Bundesland auf die Bewohnerinnen und Bewohner des Heims umlegen. Da die Kostenumlage laut der Ratgeberseite Finanztip in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, kann es zwar sein, dass die Ausbildungskosten auf der Rechnung stehen, muss aber nicht.

    Für Bayern hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zum Beispiel darauf hingewiesen, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, die Pflegeversicherung sowie der Freistaat Bayern für die Ausbildungsfinanzierung in einen Ausbildungsfonds für Bayern einzahlen. Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen können die an den Fonds geleisteten Zahlungen anschließend als Ausbildungszuschlag umlegen. Also: Pflegebedürftige, die in Bayern in einem Pflegeheim versorgt werden, dürften auf ihrer Rechnung auch den Posten Ausbildungskosten finden.

    Ausbildungskosten im Pflegeheim: Wie hoch sind sie?

    Je nachdem, ob die Ausbildungskosten auf der Rechnung des Pflegeheims stehen oder nicht, müssen Pflegebedürftige entsprechend mehr bezahlen. Dem VDEK zufolge erhöhen die Ausbildungskosten den Eigenanteil im Pflegeheim aktuell im Bundesdurchschnitt um 132 Euro.

    So hoch sind die Kosten durchschnittlich in den einzelnen Bundesländern - sortiert nach Höhe:

    • Berlin: 215 Euro
    • Hamburg: 182 Euro
    • Nordrhein-Westfalen: 178 Euro
    • Saarland: 166 Euro
    • Mecklenburg-Vorpommern: 154 Euro
    • Baden-Württemberg: 145 Euro
    • Rheinland-Pfalz: 138 Euro
    • Sachsen: 127 Euro
    • Hessen: 123 Euro
    • Brandenburg: 118 Euro
    • Thüringen: 110 Euro
    • Bremen: 107 Euro
    • Niedersachsen: 102 Euro
    • Bayern: 100 Euro
    • Sachsen-Anhalt: 98 Euro
    • Schleswig-Holstein: 64 Euro
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