Die Kostenanstiege machen auch vor der Pflege nicht halt. Wer pflegebedürftig ist und beispielsweise vollstationär im Pflegeheim betreut wird, zahlt teilweise ein Vermögen. Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist 2025 gestiegen – um 0,2 Prozentpunkte. Mit der Pflegereform 2023 hat sich aber einiges geändert – fast alle Leistungen der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Schon vorher, zum 1. Januar 2024, sind bereits einige Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Darunter auch die Erhöhung der Leistungszuschläge im Pflegeheim. Wie viel Prozent die Pflegeversicherung seit 2024 vom Eigenanteil im Pflegeheim übernimmt, lesen Sie hier.
Pflegekosten in stationärer Pflege: Wieso wurde die Zuzahlung ab 2024 erhöht?
Zum 1. Januar 2024 wurde der Zuschlag zur vollstationären Versorgung erhöht. Denn seit 2022 beteiligt sich die Pflegeversicherung zusätzlich zu den Leistungen für die stationäre Pflege auch mit einem prozentualen Zuschlag an den stationären Pflegekosten, dem Eigenanteil.
Wie hoch die Unterstützung beim Eigenanteil ausfällt, hängt jedoch davon ab, wie lange sich die pflegebedürftige Person bereits in einem Pflegeheim aufhält. Genau geregelt ist das im Paragraf 43c des 11. Sozialgesetzbuchs.
Pflegekosten in stationärer Pflege: Wie hoch sind die Zuschläge seit 2024?
Nach dem Gesetz haben Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben, bis Ende 2023 zwischen fünf und 70 Prozent des Eigenanteils von der Pflegeversicherung erstattet bekommen. Mit dem Jahreswechsel wurden die Sätze allerdings angehoben. So hoch sind die Zuschläge laut dem Bundesgesundheitsministerium seit dem 1. Januar 2024:
Aufenthaltsdauer im Pflegeheim | Zuschlag bis Ende 2023 | Zuschlag ab Anfang 2024 |
---|---|---|
ab dem 1. Monat | 5 Prozent des Eigenanteils | 15 Prozent des Eigenanteils |
ab dem 13. Monat (nach einem Jahr) | 25 Prozent des Eigenanteils | 30 Prozent des Eigenanteils |
ab dem 24. Monat (nach zwei Jahren) | 45 Prozent des Eigenanteils | 50 Prozent des Eigenanteils |
ab dem 37. Monat (nach drei Jahren) | 70 Prozent des Eigenanteils | 75 Prozent des Eigenanteils |
Wichtig: Die Kosten im Pflegeheim teilen sich laut dem Pflegeportal pflege.de in Pflegekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten auf. Der Eigenanteil – nur dieser wird bezuschusst – ist für alle Bewohner eines bestimmten Pflegeheims gleich hoch, von Einrichtung zu Einrichtung gibt es aber Unterschiede. Der Eigenanteil berechnet sich aus den durchschnittlichen Pflegekosten aller Bewohner nach Abzug der Leistung der Pflegekasse zur vollstationären Pflege je nach Pflegegrad.
Übrigens übernimmt die Pflegeversicherung unter Umständen auch Kosten wenn Pflegebedürftige verreisen und Urlaub machen, ob mit oder ohne ihre pflegenden Angehörigen.