Die Pflege in Deutschland steht nicht gut da. Zu wenig Personal bei steigenden Pflegefallzahlen und zu hohe Kosten - aufseiten der Pflegebedürftigen sowie der Pflegeversicherung - gehören zu den Hauptproblemen. So gelten etwa Beitragserhöhungen ab 2025 fast als unausweichlich und die DAK warnt in ihrem Pflegereport vor deutlichen Finanzierungslücken in der Pflegeversicherung. Zudem sind Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon jetzt mit den hohen Kosten für die Pflege häufig überfordert.
Der Ruf nach Reformen in der Pflege kommt von vielen Seiten. Konkrete Pläne gibt es noch nicht, aber die Bundesregierung hat nun einen Bericht vorgelegt, der sich mit möglichen Modellen für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung befasst.
Pflegeversicherung: Wie könnte die Finanzierung in Zukunft aussehen? - vier Modelle
Mit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden dem Bericht der Bundesregierung zufolge bestimmte Grundprinzipien festgelegt. Zu den Zielen zählen demnach noch heute das Solidaritätsprinzip, das Umlageprinzip sowie das Subsidiaritätsprinzip. Aus heutiger Sicht müssen allerdings zusätzliche Herausforderungen beachtet werden. Hierzu zählt etwa der demografische Wandel. Um die Pflegeversicherung zukunftsfähig zu machen, müssen demnach weitere Prinzipien beachtet werden: Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Demografiefestigkeit.
Für eine sichere Finanzierung der Pflege - sowohl für Pflegebedürftige als auch die Pflegekasse - stellt die Bundesregierung vier Modelle vor:
- Modell 1: Die Pflegeversicherung erbringt so wie jetzt auch Teilleistungen. Versicherte können zudem individuell und freiwillig privat vorsorgen.
- Modell 2: Die Pflegeversicherung erbringt Teilleistungen, Versicherte sind aber verpflichtet, ergänzend privat vorzusorgen.
- Modell 3: Die Pflegeversicherung wird zum Vollleistungssystem umgebaut.
- Modell 4: Die Pflegeversicherung wird zum Vollleistungssystem umgebaut, Versicherte müssen aber eine ergänzende private Vorsorge abschließen.
Zukunft der Pflegeversicherung: Welche Auswirkungen hätten die vier Finanzierungsmodelle?
Alle vier im Bericht der Bundesregierung vorgestellten Finanzierungsmodelle basieren auf einem Umlageverfahren. Das ist auch heute schon so und bedeutet, dass Pflegebeiträge sowie Steuermittel für die Finanzierung der Pflege eingesetzt werden. Trotzdem weisen die vier Modelle deutliche Unterschiede auf:
Modell 1: Das erste Modell beschreibt ein umlagebasiertes Teilleistungssystem mit freiwilliger Vorsorge und kommt von den vier Modellen dem aktuellen System der sozialen Pflegeversicherung am nächsten. Bei diesem Modell würden weiterhin Beitragszahler, Steuerzahler sowie die pflegebedürftigen Menschen selbst durch die Eigenleistung das Pflegerisiko tragen. Der wichtigste Bestandteil der Finanzierung wäre das Umlageverfahren sowie ein solidarisch finanzierter kapitalgedeckter Pflegevorsorgefonds. Eine freiwillige Vorsorge könnte etwa durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Eigenvorsorge würde aber ein zentraler Bestandteil der Pflegefinanzierung bleiben.
Modell 2: Das zweite Modell beschreibt ebenfalls ein Teilleistungssystem, allerdings mit verpflichtender, ergänzender Vorsorge. So könnte die Finanzierungslücke bei den verschiedenen Pflegeleistungen geschlossen und für pflegebedürftige Menschen die Eigenleistung reduziert werden. Dabei dürften die Kosten für eine private Vorsorge allerdings auch ins Gewicht fallen.
Modell 3: Das dritte Modell beschreibt ein Vollleistungssystem. Es würden also alle pflegebedingten Kosten durch die Pflegeversicherung übernommen werden – sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege. Das Pflegerisiko müsste komplett durch das Umlageverfahren – also durch Beitrags- und Steuerzahler – getragen werden. Die Folge: Um die Finanzierung sicherzustellen, könnten die Beitragssätze zur Pflegeversicherung deutlich in die Höhe steigen.
Modell 4: Das vierte Modell beschreibt wie das dritte Modell ein Vollleistungssystem, in dem alle Pflegekosten übernommen werden. Ein wichtiger Unterschied ist hier die obligatorische private Zusatzversicherung. Diese könnte der Bundesregierung zufolge staatlich organisiert werden. Da der Finanzierungsbedarf teilweise über die private Vorsorge gedeckt werden könnte, würden die Beiträge zur Pflegeversicherung in diesem Modell nur moderat ansteigen.
Wichtig: Bislang ist alles nur Theorie. Einen konkreten Plan für eine zukunftssichere Finanzierung der Pflegeversicherung gibt es derzeit seitens der Bundesregierung noch nicht.
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