Startseite
Icon Pfeil nach unten
Pflege
Icon Pfeil nach unten

Gesundheit: Muss man seine Eltern im Alter pflegen?

Gesundheit

Muss man seine Eltern im Alter pflegen?

    • |
    • |
    Pflege im Alter: Kinder können sich um ihre Eltern kümmern, eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
    Pflege im Alter: Kinder können sich um ihre Eltern kümmern, eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Foto: Christoph Schmidt, dpa (Symbolbild)

    Eltern schenken ihren Kindern das Leben und kümmern sich von da an um sie. Irgendwann einmal brauchen aber nicht mehr die Kinder Unterstützung, sondern die Eltern  - und zwar dann wenn sie pflegebedürftig werden. 

    Wenn es um die Pflege von Senioren geht, kommen auch immer die Kinder ins Spiel. Ob diese aber dazu verpflichtet werden können, ihre Eltern im Alter zu pflegen, erklären wir im Artikel.

    Wann gilt jemand als pflegebedürftig?

    Das Bundesgesundheitsministerium definiert pflegebedürftige Menschen als "Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen". Betroffene können die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen und Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen.

    Zugleich gilt, dass die Pflegebedürftigkeit auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in Paragraf 15 Sozialgesetzbuch XI festgelegten Schwere bestehen muss. Unter "Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument" wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden, die auf einem Punktesystem beruhen. Berücksichtigt werden:

    • die Mobilität (zehn Prozent)
    • die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent)
    • die Selbstversorgung (40 Prozent)
    • die Bewältigung von und der selbständige Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
    • die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)

    Übrigens: In der Pflege gibt es 2024 einige Änderungen. Wer andere Menschen pflegt, dem steht unter Umständen ein Entlastungsbetrag zu. Auch Pflegegeld von den Angehörigen können sie erhalten. Personen, die bei der Pflege auf staatliche Hilfe angewiesen sind, müssen einen Antrag stellen.

    Wie können Kinder die Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern herausfinden?

    Das Portal pflegebox.de rät dazu, sich regelmäßig nach dem Befinden der Eltern zu erkundigen, wenn diese das Seniorenalter erreicht haben. Nach Möglichkeit biete sich ein persönlicher Besuch an. Regelmäßiger Kontakt und Nachfragen nach Alltäglichem könnten dabei helfen, „Hinweise auf den Abbau der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten“ zu entdecken.

    Erschwerend könnte hinzukommen, dass die Eltern den Kontakt verkomplizieren, um die eigene Pflegebedürftigkeit zu kaschieren. Entsprechend sei es wichtig, dass die Kinder gut zuhören und ein gewisses Fingerspitzengefühl aufbringen.

    Welche Anlaufstellen gibt es für Kinder von pflegebedürftigen Eltern?

    Sollten die Eltern oder ein Elternteil den Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe meistern können, empfiehlt pflegebox.de diese Anlaufstellen:

    • Krankenkassen: erste Informationen und Anlaufstellen nennen lassen
    • Hausarzt: durch gemeinsamen Besuch die gesundheitliche Situation und die zukünftigen Veränderungen besser einschätzen können
    • Pflegestützpunkt: umfassend beraten lassen
    • Seniorenbüros: über Freizeitangebote für Senioren informieren und Kontakt zu ehrenamtlichen Helfern erhalten

    Helfen kann zudem der Austausch mit anderen Familien in ähnlichen Situationen.

    Muss man seine Eltern im Alter pflegen?

    Nein, in deutschen Gesetzen findet sich kein Paragraf, der festlegt, dass Kinder die Pflege ihrer Eltern übernehmen müssen. Das gilt auch andersherum: Eltern sind nicht verpflichtet, sich im Fall der Fälle von ihren Kindern pflegen zu lassen.

    Das Portal pflegeberatung.de schreibt dazu, das Grundgesetz schützt alle Menschen vor einer solchen Bestimmung und "erlaubt, im gesetzlichen Rahmen eigene Entscheidungen zu treffen". Erwähnt werden in diesem Zusammenhang Paragraf 1 und 2 des Grundgesetzes, wonach die Würde jedes Menschen zu achten ist und jedem ein sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergebendes Recht zur Selbstbestimmung zusteht.

    Sollte eine pflegebedürftige Person gegen ihren Willen von den eigenen Kindern gepflegt werden, könnte sogar der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein. Auch eine Unterlassungsklage könnte bemüht werden. Zusammenfassend heißt es: "Niemand darf zur Pflege von Angehörigen gezwungen werden und niemand muss sich von Angehörigen gegen den eigenen Willen pflegen lassen."

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden