Schmerzen bei jeder Bewegung und auch in Ruhe – das ist bei Knieproblemen nicht selten und kann den Alltag stark beeinflussen. Laut der Universitätsklinik Mannheim wird es insbesondere dann problematisch, wenn die Funktionalität des Gelenks dauerhaft beeinträchtigt oder die Beweglichkeit stark eingeschränkt ist. Solche Probleme sind in vielen Fällen auf eine Arthrose zurückzuführen, gerade im Endstadium ist therapeutisch dann eine Prothese nötig, also ein künstliches Kniegelenk. Welche Formen gibt es und können Betroffene einen Grad der Behinderung (GdB) bekommen?
Übrigens: Ein GdB wird nur dann vergeben, wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht. Das gilt auch für den Pflegegrad. Derzeit leben in Deutschland knapp 5,7 Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die als pflegebedürftig gelten. Einige von ihnen dürften auch einen GdB haben.
Künstliches Kniegelenk: Welche Formen von Knieprothesen gibt es?
Ein künstlicher Gelenkersatz wird im Fachjargon als Endoprothese bezeichnet. Laut der Universitätsklinik Mannheim muss hier zwischen einem Teilersatz und einem Totalersatz unterschieden werden, also einer Teil- oder Totalendoprothese. In seltenen Fällen wird außerdem ein sogenannter achsgekoppelter Totalersatz implantiert. Der spezielle Gelenkmechanismus in dieser Prothese erlaubt die Beugung und Rotation des Unterschenkels um seine Längsachse.
Prothesen und auch Knieprothesen bestehen oft aus Metall, Keramik oder Kunststoff, teilweise auch aus einer Kombination der Materialien. Sie verbleiben im Körper und sollen für eine verbesserte Beweglichkeit und vor allem Schmerzfreiheit sorgen. Eingesetzt werden Prothesen allerdings erst, wenn alle konservativen Möglichkeiten, also Behandlungsoptionen ohne OP, ausgeschöpft sind.
Grad der Behinderung bei Knieprothese: Wie hoch ist er?
Grundsätzlich können Menschen einen Grad der Behinderung bekommen, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Erkrankung ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt. Laut dem Behindertenbeauftragten des Bundes wird der GdB in Zehnergraden von 20 bis 100 beschrieben. Ab einem GdB von 50 gelten Betroffene als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Für die Feststellung sowie die Höhe eines GdB gibt die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Anhaltspunkte.
Auch wenn die Entscheidung über einen Grad der Behinderung immer individuell ist, enthält die VersMedV eine Übersicht zu bestimmten Erkrankungen sowie Beeinträchtigungen und der typischen Höhe des GdB. Das gilt auch für ein künstliches Kniegelenk:
- bei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdB mindestens 20
- bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdB mindestens 30
- bei einseitiger Teilendoprothese beträgt der GdB mindestens 10
- bei beidseitiger Teilendoprothese beträgt der GdB mindestens 20
Laut VersMedV kann man je nach Ausprägung auch bei Bewegungseinschränkung im Kniegelenk einen GdB bekommen:
- bei geringen Einschränkungen in einem Knie beträgt der GdB 0 bis 10
- bei geringen Einschränkungen in beiden Knien beträgt der GdB 10 bis 20
- bei mittleren Einschränkungen in einem Knie beträgt der GdB 20
- bei mittleren Einschränkungen in beiden Knien beträgt der GdB 40
- bei stärkeren Einschränkungen in einem Knie beträgt der GdB 30
- bei stärkeren Einschränkungen in beiden Knien beträgt der GdB 50 – Betroffene gelten also als schwerbehindert
Wer trotz Knieprothese also Bewegungseinschränkungen im Kniegelenk hat, könnte einen höheren Grad der Behinderung bekommen. Aber: Bei Menschen, die unter mehreren Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden, werden die entsprechenden GdB-Werte nicht einfach addiert. Es wird laut der VersMedV vielmehr eine Gesamtbewertung vorgenommen, bei der auch Wechselwirkungen berücksichtigt werden.
Übrigens: Einen Grad der Behinderung kann man bei vielen verschiedenen Krankheiten und Beeinträchtigungen bekommen. Dazu zählen unter anderem Typ-1-Diabetes oder auch Depressionen und sogar Migräne.
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