Wird bei einem ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt, dann kann man mit gewissen Nachteilsausgleichen rechnen: steuerlichen Erleichterungen, Vergünstigungen bei Eintrittspreisen, kostenlose Nutzung des Nahverkehrs bis zusätzlichen Urlaubstagen. Schließlich sind Menschen mit Behinderung mit besonderen Herausforderungen im Alltag konfrontiert und sonst im Nachteil. Der Grad der Behinderung gibt die Schwere einer Behinderung an und wird in Stufen von 20 bis 100 eingeteilt, die in Zehnerschritten ansteigen. Viele Menschen, die glauben, eventuell Anspruch auf einen GdB zu haben, fragen sich häufig: Wie wird der Grad der Behinderung eigentlich festgestellt? Und: Welche genauen Schritte muss man gehen, um den GdB zu bekommen? Die Antwort erfahren Sie hier.
Auch interessant: Menschen mit Behinderung können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, um Mehraufwendungen auszugleichen. Schon bei einem GdB von 20 verringert sich die finanzielle Belastung. Wer als schwerbehindert gilt, hat mindestens einen GdB von 50. Betroffene erhalten in dem Fall noch mehr Unterstützung. Das gilt besonders für jene ab GdB 80. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 können von erheblichen steuerlichen Erleichterungen profitieren, die im Alltag unterstützen.
GdB: Was muss ich für einen Grad der Behinderung tun?
Möchte man, dass der eigene Grad der Behinderung festgestellt wird, beginnt die Einstufung mit einem „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“. Wer in Bayern lebt, kann etwa den Online-Antrag auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ausfüllen. In der Regel findet man auf den offiziellen Webseiten der Bundesländer den Antrag zum Online-Ausfüllen oder Ausdrucken. Dabei ist zu beachten, dass neben einer Selbsteinschätzung der Einschränkung auch medizinische Unterlagen benötigt und von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten angefordert werden können: „Wenn Sie dem Antrag medizinische Unterlagen, die Ihnen vorliegen oder die Sie sich besorgen können, gleich beifügen, können Sie das Verfahren damit wesentlich beschleunigen“, schreibt das ZBFS. Besonders Pflegegutachten, sowie Krankenhaus- und Rehaberichte seien relevant.
Hat man den Antrag eingereicht, bekommt man eine Eingangsbestätigung und der Antrag wird geprüft. In der Folge können weitere medizinische Dokumente eingefordert werden, und der ärztliche Dienst nimmt eine Bewertung des Gesundheitszustands vor. Dabei kommt es nicht unbedingt zu einer persönlichen Untersuchung. Danach bekommt man einen Bescheid über den GdB. Laut ZBFS ist die Dauer des Verfahrens individuell, kann aber in der Regel einige Monate dauern.
GdB: Wie wird ein Grad der Behinderung festgestellt?
Laut dem Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes hängt die Einstufung des GdB nicht von einer speziellen Diagnose ab, sondern davon, wie sehr es im Alltag und bei der Arbeit zu einer Funktionseinschränkung kommt: „Maßgeblich ist immer die Auswirkung der Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.“
Der Sozialverband VdK Deutschland betont jedoch, dass Beeinträchtigungen, insofern mehrere auf einmal vorliegen, nicht einfach addiert werden und es dadurch zu einem höheren GdB kommt: „Die Behinderungen und ihre Auswirkungen werden also insgesamt betrachtet, nicht als voneinander isolierte Beeinträchtigungen“, so der VdK. Das heißt: Gutachterinnen und Gutachter schauen sich an, wie sehr Beeinträchtigungen den Alltag bestimmen, aber auch, wie sie miteinander in Beziehung stehen und einander bedingen. Am Ende zählt der Gesamteindruck.
Auch interessant: Menschen mit Typ-1-Diabetes sind häufig stark in ihrem Alltag eingeschränkt. Ob sie deshalb auch automatisch Anspruch auf einen hohen Grad der Behinderung haben, wissen viele nicht.
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