Über die steigenden Ausgaben in der Pflege wird schon lange diskutiert. Der Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Kassen jeweils für ihre Mitglieder festlegen, ist dieses Jahr schon um 0,1 Punkte auf durchschnittlich 1,7 Prozent gestiegen, wie Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt. Im Jahr 2025 soll es eine weitere Erhöhung des Pflegebeitrags geben.
Hätten Pflegekassen Kosten in Corona-Pandemie nicht tragen dürfen?
Nun hat die gesetzliche Krankenkasse DAK-Gesundheit allerdings eine Lösung publik gemacht, wonach die Erhöhung des Pflegebeitrags im kommenden Jahr abgewendet werden könnte. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bund die Pflegekassen im Jahr 2020 nicht gesetzlich dazu hätte verpflichten dürfen, Corona-Gelder etwa für Tests und Boni für Beschäftigte an Pflegeeinrichtungen zu zahlen. So seien den Kassen „gesetzliche Zahlungsverpflichtungen auferlegt worden, die nicht der Finanzierung der Sozialversicherung, sondern der Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienten“, heißt es laut DAK in dem Gutachten.
„Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden“, zitiert die DAK die Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg aus ihrem Gutachten. Es gehe um eine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Grenzen für den Umgang mit Sozialversicherungsbeiträgen. Schließlich hätten die Tests in Pflegeheimen das Ziel gehabt, eine Ausbreitung des Virus‘ in der Gesamtbevölkerung zu verhindern, statt dem speziellen Risiko der Pflegebedürftigkeit zu begegnen. So sei die Finanzierung der pandemiebedingten Kosten aus Steuermitteln zu leisten, heißt es weiter.
Dem Gutachten zufolge hätten Versicherte, einzelne Pflegekassen oder deren Spitzenverband die Möglichkeit, vor den Sozialgerichten gegen die „Zweckentfremdung“ der Beitragsgelder zu klagen.
Übrigens: Die AOK schlug neulich aufgrund der stark steigenden Pflegekosten Alarm.
Wie kann Pflegebeitragserhöhung laut DAK-Gutachten verhindert werden?
Nach Angaben der DAK habe die Corona-Pandemie bei der Pflegeversicherung rund 13 Milliarden Euro Mehrausgaben verursacht, schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Von den Ausgaben hat der Bund demnach nur einen Teil kompensiert; der DAK zufolge lag der Bundeszuschuss in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bei insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Im Koalitionsvertrag versprach die Ampelregierung demnach jedoch, die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln zu begleichen.
Die Pflegeversicherung schreibt indes rote Zahlen. Für das Gesamtjahr 2024 rechnet der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen mit einem Minus von über 1,5 Milliarden Euro, für 2025 sollen es dann 3,4 Milliarden Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte bereits höhere Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an.
DAK-Vorstandschef Andreas Storm befürchtet in wenigen Monaten sogar die Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung. Er fordert deshalb: „In der Pandemie gab es einen Rückgriff auf Beitragsgelder, der angesichts der akuten Finanzprobleme zwingend korrigiert werden muss.“ Die Bundesregierung sollte der Pflegekasse demnach kurzfristig 5,9 Milliarden Euro zurückzahlen. „Wenn die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 6 Milliarden Euro noch in diesem Jahr bereitgestellt werden, kann für die Versicherten die drohende Beitragserhöhung zum Jahreswechsel vermieden werden“, meint Storm laut der DAK. Erfolge die Rückzahlung nicht, sei es verfassungswidrig. Und auf Versicherte kommt dann im nächsten Jahr wohl eine Erhöhung der Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung zu.
Übrigens: 2024 wurden etwa die Leistungsbeträge für das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen erhöht. 2025 wird dann auch das Pflegegeld erhöht.
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