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Mehr Pflegeunterstützungsgeld ab 2026: Wer profitiert von der höheren Beitragsbemessungsgrenze?

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Mehr Pflegeunterstützungsgeld ab 2026: Wer profitiert von der höheren Beitragsbemessungsgrenze?

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    Wenn sich Angehörige um die Pflege kümmern, kann das kurzfristig bedeuten, dass sie im Job kürzertreten müssen. Dafür gibt es Unterstützungsleistungen von der Pflegeversicherung.
    Wenn sich Angehörige um die Pflege kümmern, kann das kurzfristig bedeuten, dass sie im Job kürzertreten müssen. Dafür gibt es Unterstützungsleistungen von der Pflegeversicherung. Foto: Ievgen Skrypko, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober 2025 neue Rechengrößen für die Sozialversicherung im Jahr 2026 beschlossen. Im Bereich der Pflege wirkt sich etwa die neue Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener auf die Höhe ihrer Beiträge zur Pflegeversicherung aus – hier gelten ab 1. Januar nämlich neue Höchstgrenzen.

    Aber auch pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen beeinflusst der Beschluss. Denn: Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes hängt indirekt mit der Beitragsbemessungsgrenze zusammen. Wie viel Geld können pflegende Angehörige ab 2026 bekommen?

    Pflegeunterstützungsgeld: Was ist es und wer kann es bekommen?

    Wenn ein Pflegefall oder eine unvorhergesehene Situation in der Pflege akut eintritt und plötzlich Hilfe nötig ist, springen häufig Angehörige ein. Müssen sie die Pflege selbst sicherstellen, kann es sein, dass sie für kurze Zeit nicht arbeiten können. Für genau diesen Fall gibt es laut wege-zur-pflege.de, einer Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), eine Regelung zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld.

    Die Leistung soll sicherstellen, dass Angehörige in einer Notsituation die Möglichkeit haben, sich nach dem Pflegezeitgesetz für bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen – und zwar ohne finanziellen Nachteil, sollte der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterzahlen.

    Im Rahmen einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung können sich Angestellte nämlich ohne Ankündigungsfrist freistellen lassen und sich sofort um die nötige Pflege kümmern. Während dieser Zeit unterliegen sie einem besonderen Kündigungsschutz, aber laut dem BMG besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Stattdessen können Angehörige Pflegeunterstützungsgeld bekommen. Es dient als Entgeltersatzleistung und wird für bis zu zehn Tage pro Jahr gezahlt.

    Pflegeunterstützungsgeld berechnen: So hoch ist es

    Als Lohnersatz richtet sich die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes nach dem ausgefallenen Lohn. Laut wege-zur-pflege.de entspricht es in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Wenn Angehörige in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung aber Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen haben, erhalten sie sogar 100 Prozent des ausgefallenen Lohns.

    Wichtig bei der Berechnung: Das Pflegeunterstützungsgeld darf nicht höher sein als 70 Prozent der täglichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Für das Jahr 2025 liegt die Grenze laut dem BMG bei 66.150 Euro pro Jahr. Das bedeutet ein maximales Pflegeunterstützungsgeld von 128,63 Euro pro Tag.

    Neue Beitragsbemessungsgrenze: Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld 2026 maximal?

    Ab 1. Januar 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 69.750 Euro pro Jahr und 5812,50 Euro pro Monat. So wirkt sich das im Vergleich zu 2025 auf den Maximalbetrag beim Pflegeunterstützungsgeld (PUG) aus:

    20252026
    BBG pro Jahr66.150 Euro69.750 Euro
    BBG pro Monat5512,50 Euro5812,50 Euro
    BBG pro Tag183,75 Euro193,75 Euro
    PUG pro Tag maximal128,63 Euro135,63 Euro

    Während man beim Pflegeunterstützungsgeld 2025 also maximal 128,63 Euro pro Tag bekommen kann, ist der Betrag für 2026 sieben Euro höher. Und auch höhere Gehälter werden dann berücksichtigt.

    Denn: Müssen alle zehn Tage in Anspruch genommen werden, zahlt die Pflegeversicherung ab Januar höchstens 1356,30 Euro – 2025 waren es 1286,30 Euro, 70 Euro weniger. Ausgehend von 30 Tagen pro Monat würde das einem Nettolohn von 4521 Euro (90 Prozent) oder 4068,90 Euro pro Monat entsprechen. Aktuell werden bei der Berechnung des Pflegeunterstützungsgeldes nur deutlich geringere Nettoeinkommen berücksichtigt – 4287,67 Euro oder 3858,90 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, kann ab 2026 bei einer kurzzeitigen Arbeitszeitverhinderung also bereits profitieren und mehr Unterstützung bekommen.

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