In Deutschland leben etwa fünf Millionen pflegebedürftige Menschen, die je nach Pflegegrad von 1 bis 5 mehr oder weniger stark auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Laut dem Statistischen Bundesamt Destatis wird ein Großteil davon - rund 84 Prozent - in den eigenen vier Wänden gepflegt. Diese Aufgabe übernehmen häufig Angehörige, mit oder ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes.
Besonders Menschen mit Pflegegrad 5, dem höchsten Pflegegrad, benötigen allerdings umfassende Pflege und Unterstützung. Da stellt sich die Frage, wie oft diese Form der Pflege trotzdem zu Hause stattfindet und welche Leistungen Betroffenen dann zustehen.
Kurz erklärt: Was ist Pflegegrad 5?
Die Pflegegrade haben 2017 die drei Pflegestufen abgelöst. Zeitgleich wurde laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert. Die einzelnen Pflegegrade beschreiben nun den Grad der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit sowie der Fähigkeiten von pflegebedürftigen Menschen.
Menschen, die in Pflegegrad 5 - dem höchsten Pflegegrad - eingestuft wurden, leiden laut dem Pflegeportal pflege.de unter einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung. Zwar können sich Betroffene, genau wie alle anderen Pflegebedürftigen auch, zwischen verschiedenen Formen der Pflege entscheiden, trotzdem werden Menschen mit Pflegegrad 5 häufiger stationär in einem Pflegeheim betreut als andere Pflegegrade. Zahlen des BMG zufolge sind es bei Pflegegrad 5 etwa 50,75 Prozent, während der Anteil bei den anderen Pflegegraden zwischen 0,43 Prozent (Pflegegrad 1), 8,02 Prozent (Pflegegrad 2), 20,13 Prozent (Pflegegrad 3) und 40,50 Prozent (Pflegegrad 4) schwankt.
Da etwa vier von fünf Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden, stellt sich jedoch die Frage, wie viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 zu Hause versorgt werden.
Zu Hause mit Pflegegrad 5: Wie viele Pflegebedürftige werden so versorgt?
Laut den Zahlen des BMG mit Stand vom 31. Dezember 2023 gibt es insgesamt 230.316 Menschen mit Pflegegrad 5. Davon werden 12.570 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und 104.323 stationär in einem Pflegeheim betreut. 113.423 Menschen mit Pflegegrad 5 werden in den eigenen vier Wänden gepflegt. Das entspricht etwa einem Anteil von 49,25 Prozent, also knapp die Hälfte der Betroffenen.
Bei den anderen Pflegegraden liegt dieser Anteil mit 59,50 Prozent (Pflegegrad 4), 79.87 Prozent (Pflegegrad 3), 91,98 Prozent (Pflegegrad 2) und 99,57 Prozent (Pflegegrad 1) deutlich höher.
Zu Hause mit Pflegegrad 5: Welche Leistungen bekommen Pflegebedürftige?
Werden pflegebedürftige Menschen zu Hause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt, stehen ihnen primär Leistungen wie das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung zu.
Anspruch auf Pflegegeld besteht laut dem BMG ab Pflegegrad 2, wenn Pflegebedürftige durch Angehörige, Freunde oder eine ehrenamtliche Pflegeperson gepflegt werden. Pflegesachleistungen können ebenfalls ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen und unter anderem für Leistungen von ambulanten Pflegediensten eingesetzt werden. Mit der Kombinationsleistung können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden.
Das ist laut pflege.de aktuell die Leistungshöhe bei Pflegegrad 5:
- Pflegegeld: 947 Euro pro Monat
- Pflegesachleistungen: 2200 Euro pro Monat
- Kombinationsleistung: Wie hoch die Kombinationsleistung ausfällt, hängt laut dem BMG damit zusammen, in welchem Umfang die Pflegesachleistungen in dem jeweiligen Monat bereits in Anspruch genommen wurden. Das Pflegegeld wird entsprechend vermindert und anteilig gezahlt. Wurden die Pflegesachleistungen zum Beispiel zu 80 Prozent in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld anteilig zu 20 Prozent gezahlt. Also: (2200 Euro x 0,8) + (947 Euro x 0,2) = 1949,40 Euro.
Weitere Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 zustehen, wenn sie zu Hause gepflegt werden, sind laut pflege.de folgende:
- Verhinderungspflege: 1612 Euro pro Jahr
- Kurzzeitpflege: 1774 Euro pro Jahr
- Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat
- Tages- oder Nachtpflege: 1995 Euro pro Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
- Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro pro Monat
- Wohnraumanpassung: bis zu 4000 Euro pro Maßnahme
Übrigens: Im Januar 2025 werden alle Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Im Juli 2025 wird außerdem das Entlastungsbudget eingeführt, das die Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenfassen und deutlich erleichtern soll. Einige Pflegebedürftige können das Entlastungsbudget allerdings schon jetzt nutzen - darunter junge Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5.
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