Nicht immer wollen Angehörige die Pflege ihrer Liebsten vollständig in die Hände eines ambulanten Pflegedienstes geben. Daraus ergeben sich auch finanziell neue Möglichkeiten. Wenn sie etwa die häusliche Pflege anteilig selbst übernehmen, können Pflegebedürftige unter bestimmten Umständen eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen beanspruchen.
Doch welche Voraussetzungen gelten und wie hoch fällt die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5 aus? Was bekommen die Pflegebedürftigen? Hier finden Sie die Antworten.
Pflegegeld und Pflegesachleistung: Was ist die Kombinationsleistung?
Pflegebedürftige, die einen der Pflegegrade von 2 bis 5 aufweisen und zu Hause sowohl von einem ambulanten Pflegedienst als auch von Angehörigen versorgt werden, können die sogenannte Kombinationsleistung in der Pflege beanspruchen. Sie sieht eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen vor.
Genutzt werden kann die Kombinationsleistung nach Paragraf 38 SGB XI allerdings nur, wenn die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft wird. Bei Pflegegrad 1 besteht dagegen kein Anspruch auf Kombinationsleistung.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5: Was bekommen Pflegebedürftige?
Das volle Pflegegeld für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 beträgt laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit 2025 990 Euro. Die vollen Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5 betragen maximal 2299 Euro. Das Prinzip der Kombinationsleistung greift nun, wenn der Betrag der Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft wird. Wenn zum Beispiel der volle Pflegesachleistungsbetrag nur zu 60 Prozent genutzt wird, besteht ausgleichend ein Anspruch auf 40 Prozent des Pflegegeldes. Das bedeutet in Zahlen ausgedrückt: Wenn pflegende Angehörige Pflegesachleistungen in Höhe von 1379,40 Euro beziehen, können sie zusätzlich 396 Euro Pflegegeld bekommen.
Dieser Mechanismus lässt sich auf jedes Verhältnis übertragen. Für Pflegegrad 5 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung seit 2025:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Kombileistung |
---|---|---|---|
0 : 100 | 0 Euro | 2299 Euro | 2299 Euro |
10 : 90 | 99 Euro | 2069,10 Euro | 2168,10 Euro |
20 : 80 | 198 Euro | 1839,20 Euro | 2037,20 Euro |
30 : 70 | 297 Euro | 1609,30 Euro | 1906,30 Euro |
40 : 60 | 396 Euro | 1379,40 Euro | 1775,40 Euro |
50 : 50 | 495 Euro | 1149,50 Euro | 1644,50 Euro |
60 : 40 | 594 Euro | 919,60 Euro | 1513,60 Euro |
70 : 30 | 693 Euro | 689,70 Euro | 1382,70 Euro |
80 : 20 | 792 Euro | 459,80 Euro | 1251,80 Euro |
90 : 10 | 891 Euro | 229,90 Euro | 1120,90 Euro |
100 : 0 | 990 Euro | 0 Euro | 990 Euro |
Bis Ende 2024 bestand bei Pflegegrad 5 mit der Kombinationsleistung in der Pflege folgender Anspruch:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige: Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Anspruch |
---|---|---|---|
0 : 100 | 0 Euro | 2200 Euro | 2200 Euro |
10 : 90 | 94,60 Euro | 1980 Euro | 2074,60 Euro |
20 : 80 | 189,20 Euro | 1760 Euro | 1949,20 Euro |
30 : 70 | 283,80 Euro | 1540 Euro | 1823,80 Euro |
40 : 60 | 378,40 Euro | 1320 Euro | 1698,40 Euro |
50 : 50 | 473 Euro | 1100 Euro | 1573 Euro |
60 : 40 | 567,60 Euro | 880 Euro | 1447,60 Euro |
70 : 30 | 662,20 Euro | 660 Euro | 1322,20 Euro |
80 : 20 | 756,80 Euro | 440 Euro | 1196,80 Euro |
90 : 10 | 851,40 Euro | 220 Euro | 1071,40 Euro |
100 : 0 | 946 Euro | 0 Euro | 946 Euro |
Vorteile der Kombinationsleistung: Wann lohnt sie sich bei Pflegegrad 5?
Gegenüber der reinen Pflegesachleistung ergeben sich durch den Bezug der Kombinationsleistung in der Pflege eine Reihe von Vorteilen für die Angehörigen, über die pflege.de Aufschluss gibt:
- So können mit Anspruch auf Kombinationsleistung Angehörige als private Pflegepersonen eintragen werden, die so etwa bei der Pflege sozial abgesichert sind und somit womöglich Rentenpunkte für die Pflege bekommen können.
- Zudem können Pflegebedürftige weitere Pflegeleistungen wie die Verhinderungspflege beanspruchen, die bei reinen Pflegesachleistungen nicht möglich wäre.
- Der größte Vorteil aber ergibt sich aus dem einfachen Umstand, dass unausgeschöpfte Pflegesachleistungen unter der Maximalgrenze über die Kombinationsleistung anteilig über das Pflegegeld wieder eingeholt werden können.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5: Wie beantrage ich sie?
Grundsätzlich gilt: Die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen beziehen Betroffene nicht automatisch. Sie müssen dafür zuerst einen Antrag bei der Pflegekasse oder privaten Pflicht-Pflegeversicherung stellen, wie pflege.de schreibt. Wer zudem versäumt hat, die Kombinationspflege rechtzeitig zu beantragen, kann sie im Nachhinein nicht rückwirkend beanspruchen.
Bevor aber ein Antrag auf Kombinationsleistung gestellt wird, sollte der persönliche Anspruch geprüft werden. Hierzu ist der tatsächliche Betrag der ausgeschöpften Pflegesachleistung zu ermitteln. Liegt dieser unter dem Maximalbetrag von 2299 Euro bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5, könnte Anspruch auf die Kombinationsleistung bestehen.