Rund 5,7 Millionen Pflegebedürftige nehmen laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) jeden Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Dabei entscheidet der Grad der Pflegebedürftigkeit, welche Leistungen Betroffenen genau zustehen – und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Hier gibt es alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 5 im Überblick.
Außerdem haben wir eine Übersicht über alle Pflegegrade von 1 bis 5 zusammengestellt.
Pflegegrad 5: Wie kann man Leistungen der Pflegeversicherung beantragen?
Damit ein Mensch in den Pflegegrad 5 eingestuft wird, muss er laut dem BMG als Erstes einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Das kann auch telefonisch erfolgen. Anschließend begutachtet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD) oder bei privat Versicherten Medicproof, inwieweit der Antragsteller noch selbstständig ist.
Grundlage dafür ist ein Punktesystem. Pflegegrad 5 und die damit verbundenen Leistungen erhält, wer vom Gutachter zwischen 90 und 100 Punkte zugeschrieben bekommt. Die Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit müssen in der Regel innerhalb von 25 Tagen bearbeitet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Pflegegrad 5: Diese Voraussetzungen muss man erfüllen
Grundsätzlich gilt: Wer Pflegeleistungen in Anspruch nehmen will, muss dem BMG zufolge in den vergangenen zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.
Ist diese Voraussetzung für den Pflegegrad 5 erfüllt, muss außerdem ein Zustand mit der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vorliegen, so schreibt es das Gesetz vor. Um das zu beurteilen, begutachtet eine Gutachterin oder ein Gutachter einen Antragsteller in folgenden sechs Lebensbereichen:
- Mobilität: Dabei geht es um motorische Faktoren. Kann der Betroffene zum Beispiel alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann er sich selbstständig bewegen?
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten: In diesem Bereich geht es darum, wie stark der Betroffene verstehen, erkennen und entscheiden kann. Kann er sich zeitlich und räumlich orientieren? Kann er Risiken erkennen und Gespräche mit anderen führen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme? Darunter fallen etwa aggressives oder ängstliches Verhalten sowie Unruhe in der Nacht.
- Selbstversorgung: Kann der Betroffene sich selbstständig waschen und anziehen oder zum Beispiel alleine die Toilette benutzen?
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt die pflegebedürftige Person Hilfe im Umgang mit Krankheiten und Behandlungen? Ein Gutachter prüft, ob der Betroffene zum Beispiel Medikamente selbst einnimmt, den Blutzucker misst oder einen Arzt aufsuchen kann.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Betroffene seinen Tag selbstständig gestalten? Kann er mit anderen in Kontakt treten und zum Beispiel Spielrunden selbstständig besuchen?
Für jedes Kriterium ermittelt der Gutachter den Grad der Selbstständigkeit von Betroffenen. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen. Zwischen 90 und 100 Punkten erhält eine Person Pflegegrad 5. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Person einen Bescheid mit der Anerkennung des Pflegegrads 5.
Achtung: Seit der Pflegereform im Jahr 2017 ist es laut dem Ratgeber pflege.de für rein körperlich eingeschränkte Menschen schwerer, Pflegegrad 5 zu erhalten. Außerdem haben mit der Reform die fünf Pflegegrade die drei Pflegestufen abgelöst.
Pflegegrad 5: Diese Leistungen und so viel Geld bekommt man
Wer den Pflegegrad 5 hat, ist stark auf fremde Hilfe angewiesen. Betroffene erhalten laut pflege.de je nach Situation verschiedene Geld- und Sachleistungen. Einige davon wurden zum 1. Januar 2024 und zuletzt zum 1. Januar 2025 im Rahmen der Pflegereform 2023 übrigens erhöht, darunter das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen.
Ein Überblick über alle Leistungen bei Pflegegrad 5:
- Pflegegeld in Höhe von 990 Euro (2024: 947 Euro) pro Monat
- Pflegesachleistungen in Höhe von 2299 Euro (2024: 2200 Euro) pro Monat
- Finanzielle Mittel für Tages- und Nachtpflege in Höhe von 2085 Euro (2024: 1995 Euro) pro Monat
- Finanzielle Mittel für Kurzzeitpflege in Höhe von 1854 Euro (2024: 1774 Euro) pro Jahr
- Finanzielle Mittel für Verhinderungspflege in Höhe von 1685 Euro (2024: 1612 Euro) pro Jahr
- Finanzielle Mittel für vollstationäre Pflege in Höhe von 2096 Euro (2024: 2005 Euro) pro Monat
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro (125 Euro) pro Monat
- Geld zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 42 Euro (2024: 40 Euro) pro Monat
- Finanzielle Mittel für einen Hausnotruf in Höhe von 25,50 Euro pro Monat
- Finanzielle Mittel für Wohnraumanpassungen in Höhe von insgesamt 4180 Euro (2024: 4000 Euro) für alle Maßnahmen
- Einen Wohngruppenzuschuss in Höhe von 224 Euro (2024: 214 Euro) pro Monat
Betroffene können je nach Bedarf eine Kombination der Geld- und Sachleistungen nutzen. Außerdem wurde mit der Pflegereform auch eine vereinfachte Finanzierung für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege beschlossen. Dazu wird zum 1. Juli 2025 laut dem BMG das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt. Einige können es aber bereits jetzt nutzen. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 wurde es bereits zum 1. Januar 2024 eingeführt.
Auch wichtig: Ein ständiger Beratungsdienst steht Betroffenen mit Pflegegrad 5 zur Verfügung. Dort können zum Beispiel Themen wie eine bessere Pflegeversorgung oder ein altersgerechter Wohnungsumbau besprochen werden. Die Kosten für Beratungsbesuche von Menschen mit Pflegegrad 5 bezahlt laut pflege.de die Pflegekasse.