Die Pflege eines Angehörigen kostet meist neben viel Zeit und Kraft auch Geld. Geld, das man während dieser Phase oft gar nicht oder nur in Teilen verdienen kann. Wovon also als pflegender Angehöriger in der Zeit der Pflege leben? Dieser Text will auf diese Frage mehrere Antworten liefern.
Pflegende Angehörige: Wie viel Geld bekommt man?
Der Großteil der zu Pflegenden zieht eine Pflege in den eigenen vier Wänden einem Platz im Pflegeheim vor. Um die Betreuung zu Hause sicherzustellen, geben Pflegebedürftige das von der Pflegeversicherung ab Pflegestufe 2 bereitgestellte Pflegegeld in der Regel an die pflegende Person weiter.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium kann die pflegebedürftige Person zwar frei verfügen, was mit dem Geld passiert. Allerdings sei es üblich, dass der Betrag von den Pflegebedürftigen an die Person weitergegeben wird, die sich um die Betreuung kümmert. Ist der Pflegeantrag durchgegangen, sind das seit 2024 folgende Beträge:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Kann man in Teilzeit arbeiten und pflegen?
Wie das Portal ihre-vorsorge.de - eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - erklärt, bestehe die Möglichkeit, das Pflegegeld zu kombinieren. Und zwar mit einem Lohn, der aus einer Teilzeitbeschäftigung stammt.
Doch wie viel Arbeit verträgt sich mit der Pflege eines Angehörigen? Die sogenannte Zumutbarkeit ist festgehalten im zweiten Sozialgesetzbuch, Paragraf 10. Die Bundesagentur für Arbeit listet für die Pflege eines Angehörigen folgende "zumutbare Arbeitszeit" auf:
Grad der Pflegebedürftigkeit | zumutbare Arbeitszeit |
1 | In der Regel Vollzeit |
2 oder 3 | In Abhängigkeit von der erforderlichen Präsenz der Pflegeperson bis zu sechs Stunden pro Tag |
4 oder 5 | nicht zumutbar |
In vielen Fällen lasse es die Pflege entsprechend nicht mehr zu, viel parallel zu arbeiten. Wer allerdings seine Stunden zurückfährt und nur noch in Teilzeit beschäftigt ist, steht mitunter vor dem Problem, nicht mehr genügend Einkünfte zu haben. Das Portal gibt als Tipp, sich in Sachen Wohngeld schlauzumachen.
Übrigens: Wer Angehörige akut kurzzeitig pflegen muss, hat laut Bundesgesundheitsministerium das Recht, bis zu zehn Arbeitstage dem Job fernzubleiben, um eine Pflege zu organisieren oder diese selbst auszuführen - das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Auch längere Freistellungen sind möglich.
Pflege, Teilzeit und Wohngeld: Geht das?
Wie die Verbraucherzentrale erklärt, steht Wohngeld für Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss) als erste Hilfsmaßnahme unter bestimmten Voraussetzungen bereit, sollte das Einkommen nicht mehr ausreichen, den eigenen Wohnraum zu bezahlen.
Werde das Pflegegeld mit Wohngeld und dem Teilzeitlohn kombiniert, könnten im Zweifel die finanziellen Einschränkungen nicht ganz so stark ins Gewicht fallen, fasst Ihre Vorsorge zusammen.
Können pflegende Angehörige Bürgergeld beziehen?
Gemäß der Arbeitszeitentabelle ist es für Angehörige, die jemanden mit Pflegegrad 4 oder 5 betreuen, möglich, Bürgergeld zu beziehen. Schließlich, so informiert das Portal, könne so gegebenenfalls ein Einkommensausfall in der Zeit der Pflege ausgeglichen werden.
Während der Pflegezeit zinslos Geld leihen?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weißt auf eine weitere Alternative hin. So bestehe, um den Lebensunterhalt während der Pflegezeit zu sichern, die Möglichkeit, sich ein zinsloses Darlehen zu beantragen. Das könne man beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben tun. Das Darlehen werde monatlich ausgezahlt und müsse in der Regel am Ende der Pflegezeit ebenfalls in Raten zurückgezahlt werden.
Liege eine besondere Härte vor, können die Rückzahlungen hinausgeschoben, das Darlehen teilweise oder gar komplett erlassen werden.
Übrigens: Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen vom sogenannten Pflegepauschbetrag profitieren. Dieser ermöglicht es, finanzielle Aufwendungen wie für Autofahrten oder Kleidung steuerlich geltend zu machen. Für die Rente wird die Pflegezeit als offizielle Beitragszeit angerechnet.