Der Schritt ins Pflegeheim zu ziehen, ist nicht eben leicht gemacht. Schließlich heißt es zum einen Abschied nehmen vom alten Leben und sich zum anderen im hohen Alter an ein neues persönliches Umfeld gewöhnen.
Auch die Kostenfrage spielt für viele eine nicht unerhebliche Rolle. Doch wie viel kostet überhaupt ein Platz im Pflegeheim je nach Pflegegrad 1 bis 5, welchen Betrag übernimmt die Pflegekasse und wie hoch ist der Eigenanteil der Versicherten?
So viel kostet ein Platz im Pflegeheim im Durchschnitt
Grundsätzlich muss gerade zu Beginn ein nicht unerheblicher Eigenanteil zu den Pflegekosten vom Versicherten selbst getragen werden. Die Pflegekasse übernimmt laut der Verbraucherzentrale lediglich einen Teil der Pflegekosten. Diese Zuzahlung liegt seit 1. Januar 2025 zwischen 805 und 2096 Euro. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Der Eigenanteil, bestehend aus dem einrichtungsbezogenen Eigenanteil (EEE), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten, lag laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) im Januar 2025 bundesweit im Schnitt bei 3248 Euro.
Insgesamt schwanken die Beträge für den Eigenanteil je nach Bundesland teilweise enorm. Aber: Mit jedem Jahr sinkt der Anteil, der von den Versicherten selbst getragen werden muss. Grund ist der Leistungszuschuss der Pflegekassen, der zuletzt am 1. Januar 2024 gestiegen ist und sich nach der Aufenthaltsdauer richtet.
Platz im Pflegeheim: So viel zahlt die Pflegekasse
Die monatlichen Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung hingegen sind bundesweit einheitlich geregelt. Dabei leistet sie allerdings nur zu den Kosten für Pflege und Betreuung einen Zuschuss. Die Höhe ist vom Pflegegrad abhängig und ist laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit der Erhöhung im Januar 2025 so hoch:
- Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege nutzen. Anspruch auf die Leistung „vollstationäre Pflege“ besteht nämlich erst ab Pflegegrad 2.
- Pflegegrad 2: 805 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 1319 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 1855 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 2096 Euro pro Monat
Wie hoch ist der Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten im Heim?
Seit Januar 2022 gibt es abhängig von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim höhere Zuschüsse für den Eigenanteil-Betrag der Pflegekosten. Es gilt also: Je länger die Aufenthaltsdauer im Pflegeheim, desto höher der Leistungszuschlag der Pflegekasse. Die gestaffelten Zuschüsse in der Übersicht seit 1. Januar 2024:
- 15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr
- 30 Prozent Zuschuss im zweiten Jahr
- 50 Prozent Zuschuss im dritten Jahr
- 75 Prozent Zuschuss ab dem vierten Jahr