Der Pflegenotstand und Fachkräftemangel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und allgemein in der Pflege ist kein Geheimnis. Liegen bleiben kann die Arbeit mit Patientinnen und Patienten aber nicht einfach. Fehlt also Personal, führt das zu einer höheren Belastung für jede vorhandene Pflegekraft. Wird die Belastung allerdings zu groß, kann es gefährlich werden. Um solche Situationen vermeiden oder möglichst schnell beenden zu können, gibt es die sogenannte Überlastungsanzeige. Doch was ist das eigentlich genau und wie wird sie geschrieben?
Übrigens: Überlastungsanzeigen können nicht nur Pflegekräfte stellen. Laut Verdi Bildung und Beratung (Verdi B+B) kann sie in vielen Branchen zum Einsatz kommen, wenn Beschäftigte massiv überlastet sind.
Was ist eine Überlastungsanzeige in der Pflege?
Ganz allgemein versteht man laut Verdi B+B unter einer Überlastungsanzeige den „schriftlichen Hinweis an den Arbeitgeber oder unmittelbare Vorgesetzte über potenzielle Schädigungen und Gefährdungen der Kundinnen und Kunden, Patienten und Patientinnen oder Bewohner/-innen, des Unternehmens oder der Beschäftigten durch eine vorliegende Überlastung aufgrund personeller Unterbesetzung, organisatorischer Mängel oder mangelhafter Arbeitsbedingungen“.
Auch in der Pflege dient die Überlastungsanzeige genau diesem Zweck. Dem Pflegeratgeber medi-karriere.de zufolge soll die Überlastungs-, Entlastungs- oder auch Gefährdungsanzeige Vorgesetzte oder Arbeitgeber darüber informieren, dass die Qualitätsstandards in der Pflege unter den herrschenden Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden können und die Pflegekräfte zudem laut medwing.com einer andauernden Belastungssituation ausgesetzt sind. Die Verantwortlichen sollen so zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen veranlasst werden.
Die Überlastungsanzeige ist also ein Mittel, um Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftige, Pflegekräfte sowie das Unternehmen in einer Überlastungssituation vor Schaden und auch rechtlichen sowie gesundheitlichen Konsequenzen zu schützen.
Überlastungsanzeige in der Pflege: Wer kann sie schreiben?
Eine Überlastungsanzeige können laut medi-karriere.de alle Beschäftigten eines Unternehmens stellen. Gesetzlich ist man sogar dazu verpflichtet, auf entsprechende Situationen hinzuweisen. Verdi B+B zufolge ist die Pflicht in den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, die in §§ 611, 611a BGB und §§ 241 Abs.2, 242 BGB festgehalten sind, begründet. Demnach sind Beschäftigte nämlich dazu verpflichtet, den Arbeitgeber vor drohenden Schäden zu bewahren.
Außerdem haben Beschäftigte nach § 15 des Arbeitsschutzgesetzes die Pflicht, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen sowie für die Gesundheit und Sicherheit von Personen zu sorgen, die von Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.
Überlastungsanzeige in der Pflege: Wie wird sie geschrieben?
Eine Überlastungsanzeige sollte laut Verdi B+B die gegebene Situation so konkret wie möglich beschreiben. Dazu zählen in der Pflege etwa folgende Punkte:
- Datum
- Namen der Beschäftigten
- betroffene Station, betroffener Wohn- oder Betreuungsbereich
- konkrete Beschreibung der Situation in den jeweiligen Bereichen: kritische Situationen wie fixierte, unruhige Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner, besondere Auffälligkeiten
- Anzahl der zu betreuenden Patientinnen und Patienten, Personen mit Pflegegrad, Pflegeaufwand, Mindestbesetzung, notwendige Besetzung und tatsächliche Anzahl der Pflegekräfte unter Angabe der Qualifikation
- Benennung der konkreten Überlastungsmerkmale: keine Pausen, zu lange Arbeitszeiten, Schilderung der Ursachen zu hoher Arbeitsbelastung wie mangelnde Personalausstattung
- dienstliche Folgen: Beschwerden der Patientinnen und Patienten oder Angehörigen, Pflegestandards können nicht eingehalten und die Versorgung kann nicht mehr garantiert werden
- persönliche Folgen: häufige Erkrankungen aufgrund von Stress oder Überlastung in der Vergangenheit
- Auflistung der Arbeiten, die nicht erledigt werden können oder vorrangig vorgenommen werden
- vorheriger ergebnisloser telefonischer Hinweis an den Arbeitgeber
- Wunsch nach schneller Auflösung der Situation durch den Arbeitgeber
- Verknüpfung mit dem Qualitätsmanagement
- Unterschrift
Für die Form der Überlastungsanzeige gibt es laut medi-karriere.de keine Richtlinien. Gestellt werden kann sie also sowohl schriftlich als auch mündlich. Allerdings rät das Portal aus Gründen der Beweislast eher dazu, die Überlastungsanzeige schriftlich zu stellen und diese an die Pflegedienstleistung oder an den Arbeitgeber zu übergeben. Um sich die Übergabe durch die Vorgesetzten per Unterschrift bestätigen zu lassen, kann auch eine Kopie für die eigenen Unterlagen erstellt werden.