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Wie lange wird Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt weiterbezahlt?

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Wie lange wird Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt weiterbezahlt?

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    Wer länger im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, bekommt in der Regel nach 28 Tagen kein Pflegegeld mehr ausgezahlt.
    Wer länger im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, bekommt in der Regel nach 28 Tagen kein Pflegegeld mehr ausgezahlt. Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolbild)

    Dass Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, auch mal ins Krankenhaus oder in eine Rehaeinrichtung müssen, ist nicht unüblich. Aber das kann sich auf das Pflegegeld auswirken. Wie lange ein Aufenthalt im Krankenhaus höchstens sein darf, damit die Pflegekasse weiterhin zahlt, erfahren Sie hier.

    Was passiert mit dem Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt?

    Wer nur ein paar Tage in der Klinik bleibt, muss laut Angaben des Sozialverbands VdK noch nichts befürchten. Bis zu vier Wochen darf der Aufenthalt dauern, ohne dass die Pflegekasse Zahlungen einstellt. Auch wenn die pflegebedürftige Person mehrmals im Jahr aus unterschiedlichen Gründen ins Krankenhaus muss, entsteht ihr kein Nachteil. Die Voraussetzung ist aber, dass die Aufenthalte nicht unmittelbar aufeinander folgen.

    Überschreitet man allerdings diese 28 Tage Aufenthalt, setzt die Pflegekasse ab dem 29. Tag die Zahlung des Pflegegeldes aus. Gezahlt wird dann erst wieder, wenn der oder die Pflegebedürftige in „die häusliche Umgebung“ zieht. Das muss nicht zwingend das eigene Zuhause der betroffenen Person sein, sondern meint zum Beispiel auch die Wohnung eines pflegenden Angehörigen.

    Wie lange muss man zwischen den Aufenthalten zu Hause sein, um Pflegegeld zu bekommen?

    Das Gute ist: Häufig bekommt man nach einer Behandlung im Krankenhaus nicht direkt im Anschluss einen Platz in der Reha. Es reicht bereits aus, nur einen Tag in die häusliche Umgebung zurückzukehren, bevor man in die Rehaeinrichtung wechselt, um weiterhin Pflegegeld ausbezahlt zu bekommen.

    Verbessert sich der Zustand der oder des Pflegebedürftigen nach einem Krankenhausaufenthalt nicht, empfiehlt der Sozialverband VdK, den Pflegegrad erhöhen zu lassen.

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