In den eigenen vier Wänden gepflegt werden durch eine nahestehende Person, etwa Angehörige, Freunde oder Ehrenamtler: Das wird in vielen Fällen mit dem Pflegegeld vergütet – selbst, wenn Teile der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Die monatliche Unterstützung durch die Pflegeversicherung in Form von Pflegegeld wird oft vom Betroffenen als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben.
Wurde das Pflegegeld doch als flexible Finanzierungshilfe entwickelt, die Pflegebedürftigen mehr Autonomie gibt: Sie selbst können entscheiden, wie und durch wen sie versorgt werden möchten. Wann das Pflegegeld zum ersten Mal im Jahr 2025 auf dem Konto des Berechtigten eingeht, lesen Sie in diesem Text.
Pflegegeld 2025: Wie hoch ist es und wer hat Anspruch?
In Deutschland gibt es rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen. Ab Januar 2025 wird sich in der Pflege einiges ändern: 4,5 Prozent mehr Pflegegeld gibt es zum Beispiel. Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) besteht Anspruch auf Pflegegeld, wenn man die Pflege selbst organisiert und diese zu Hause stattfindet. Zudem muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 stehen ab 2025 laut BMG folgende Leistungen zu:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch, lediglich andere Leistungen
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Die nächste Erhöhung ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Wie stark die Leistungen ansteigen werden, ist noch Gegenstand von Berechnungen. Hintergrund ist laut BMG, dass sowohl Pflegegeld als Pflegesachleistungen zunächst am 1. Januar 2025 und dann zum 1. Januar 2028 „regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert“ werden sollen.
Übrigens: Der Dachverband der Betriebskrankenkassen warnt derweil vor einer drohenden Erhöhung der Pflegebeiträge. Grund ist die finanzielle Lage der Pflegeversicherung.
Pflegegeld im Januar 2025: Wann wird das Geld ausgezahlt?
Dem Pflegeportal pflege.de zufolge wird das Pflegegeld aller Regel nach am ersten Werktag des Monats im Voraus ausgezahlt – egal ob gesetzlich oder privat pflegeversichert. Für den Start im neuen Jahr bedeutet das: Das Pflegegeld für Januar 2025 wird Anfang Januar ausgezahlt. Aufgrund des Jahreswechsels fällt der erste Werktag auf Donnerstag, 2. Januar 2025. Das Pflegegeld wird also am 2. Januar 2025 ausgezahlt.
Achtung: Das Auszahlungsdatum kann je nach Pflegekasse variieren und ist daher nicht als verbindlicher Termin zu betrachten.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden