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Ambulante Pflege: Kosten und Leistungen in der Übersicht

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Ambulante Pflege: Kosten und Leistungen in der Übersicht

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    Eine ambulante Pflegerin hilft einem Mann bei der Tabletteneinnahme.
    Eine ambulante Pflegerin hilft einem Mann bei der Tabletteneinnahme. Foto: Jana Bauch, dpa (Symbolbild)

    Durch hohes Alter, Krankheit oder Behinderung kann es passieren, dass man selbst oder Menschen, die einem nahestehen, irgendwann pflegebedürftig werden. Dann stellt sich die Frage, ob Familie und Angehörige die Pflege selbst übernehmen können und wollen, oder ob eine ambulante Pflege oder eine Unterbringung in einem Pflegeheim die richtige Wahl ist.

    Was die ambulante Pflege beinhaltet und welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn Sie diese in Anspruch nehmen, erfahren Sie hier.

    Ambulante Pflege: Was ist das?

    Der Begriff ambulante oder oft auch "häusliche" Pflege bezieht sich auf medizinische und pflegende Dienstleistungen, die Patienten in ihren eigenen vier Wänden erhalten. Ziel der ambulanten Pflege ist es, laut des Bundesministeriums für Gesundheit, Hilfe im Alltag zu leisten und pflegende Angehörige zu entlasten, damit diese Beruf und Pflege besser vereinen können. Dazu besuchen die Pflegekräfte die Patienten in regelmäßigen Abständen zu Hause. Dies kann mehrmals pro Woche oder gar mehrmals täglich geschehen.

    Der Gegensatz zur ambulanten Pflege ist die Unterbringung in einem Pflegeheim. Hier werden Menschen untergebracht, die eine kontinuierliche Pflege und Betreuung benötigen und die einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Die Bewohner leben dauerhaft in dem Pflegeheim und erhalten rund um die Uhr Unterstützung vom Pflegepersonal.

    Der Hauptunterschied zwischen ambulanter Pflege und dem Pflegeheim besteht darin, dass ambulante Pflege zu Hause stattfindet und damit ermöglicht, dass Pflegebedürftige in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, während ein Pflegeheim ein separater Wohnort ist. Welche Option besser ist, hängt also stark von den individuellen Bedürfnissen und Umständen des Einzelnen ab.

    Welche Leistungen umfasst die ambulante Pflege?

    Laut dem Bundesgesundheitsministerium erstreckt sich das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste über viele verschiedene Bereiche. Diese sind insbesondere:

    • körperbezogene Pflegemaßnahmen (u. a. Grundpflege), wie Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
    • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
    • häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen,
    • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
    • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung,
    • Verhinderungspflege.

    Ambulante Pflege: Kosten und Leistungskataloge

    Die genauen Leistungen und auch ihre Kosten werden laut dem Portal pflege.de allerdings von zwei Faktoren bestimmt: Dem Leistungskatalog, der von Bundesland zu Bundesland variiert, und den Vergütungssätzen, die die Pflegekasse für die Leistungskomplexe bestimmt. Weil sich der Leistungskatalog in jedem Bundesland unterscheidet, lassen sich pauschale Kosten für eine ambulante Pflege nicht nennen. Sie können zwischen 500 und 2500 Euro im Monat betragen.

    Das Bundesgesundheitsministerium hat auf seiner Website eine Übersicht über die vereinbarten ambulanten Leistungskomplexe in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht. Diesem kann entnommen werden, wie hoch die Vergütung einer Pflegekraft für beispielsweise eine "Große Körperpflege" oder eine "Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme" im jeweiligen Bundesland ist und was die einzelnen Leistungskomplexe beinhalten. Generell empfiehlt es sich allerdings bei einem Pflegedienst vor Ort oder der zuständigen Krankenkasse nachzufragen, welche Leistungen in der jeweiligen Region von einem Pflegedienst angeboten werden und wie viel diese kosten.

    Wer bezahlt die ambulante Pflege?

    Laut dem Portal 24h-Pflege-Check erhalten die ambulanten Pflegedienste in Deutschland durchschnittliche Stundensätze von etwa 36 Euro für die Grundpflege und 24 Euro für häusliche Betreuungsleistungen. Die ambulante Pflege wird zunächst grundsätzlich von den Pflegebedürftigen selbst gezahlt. Allerdings kann die Pflegeversicherung bestimmte finanzielle Zuschüsse gewähren, wenn der Betroffene einen anerkannten Pflegegrad hat. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die sehr unterschiedliche Leistungen beinhalten

    Die Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege steigen laut dem Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent:

    • Pflegegrad 1: kein Anspruch, aber es kann der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro (2024: 125 Euro) pro Monat genutzt werden
    • Pflegegrad 2: 796 Euro (2024: 761 Euro)
    • Pflegegrad 3: 1497 Euro (2024: 1432 Euro)
    • Pflegegrad 4: 1859 Euro (2024: 1778 Euro)
    • Pflegegrad 5: 2299 Euro (2024: 2200 Euro)

    Wie pflege.de berichtet, gibt es außerdem weitere Zuschüsse, wie das Pflegegeld (ab Pflegegrad 2), Kombinationsleistung (ab Pflegegrad 2), Tages- und Nachtpflege (ab Pflegegrad 2), Kurzzeitpflege (1854 Euro), Verhinderungspflege (1685 Euro), Entlastungsbetrag (131 Euro im Monat), zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (42 Euro im Monat), Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50 Euro im Monat), Zuschüsse für Wohnraumanpassung (bis zu 4180 Euro). Wer seine Angehörigen pflegt, kann zudem Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

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