Wer die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 erfüllt, dem stehen verschiedene Leistungen zu.
Bild: Ritta Pedersen, dpa (Symbolbild)
Wer die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 erfüllt, dem stehen verschiedene Leistungen zu.
Bild: Ritta Pedersen, dpa (Symbolbild)
Rund fünf Millionen Menschen nehmen laut dem Bundesgesundheitsministerium jeden Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Dabei entscheidet der Grad der Pflegebedürftigkeit, welche Leistungen einem Betroffenen genau zustehen - und, welche Voraussetzungen er erfüllen muss. Hier gibt es alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 5 im Überblick.
Hier lesen Sie außerdem eine Übersicht über alle Pflegegrade von 1 bis 5.
Damit ein Mensch in den Pflegegrad 5 eingestuft wird, muss er laut dem Bundesgesundheitsministerium als erstes einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse stellen. Das kann auch telefonisch erfolgen. Anschließend begutachtet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD) oder bei privat versicherten die Pflegeversicherung Medicproof, inwieweit der Antragsteller noch selbstständig ist.
Grundlage dafür ist ein Punktesystem. Pflegegrad 5 und die damit verbundenen Leistungen erhält, wer vom Gutachter zwischen 90 und 100 Punkte zugeschrieben bekommt. Die Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit müssen in der Regel innerhalb von 25 Tagen bearbeitet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt: Wer Pflegeleistungen in Anspruch nehmen will, muss dem Bundesgesundheitsministerium zufolge in den vergangenen zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.
Ist diese Voraussetzung für den Pflegegrad 5 erfüllt, muss außerdem ein Zustand mit der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vorliegen, so schreibt es das Gesetz vor. Um das zu beurteilen, begutachtet ein Gutachter einen Antragsteller in folgenden sechs Lebensbereichen:
Für jedes Kriterium ermittelt der Gutachter den Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen. Zwischen 90 und 100 Punkten erhält eine Person mit Pflegegrad 5. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Person einen Bescheid mit der Anerkennung des Pflegegrads 5.
Achtung: Seit der Pflegereform im Jahr 2017 ist es laut dem Ratgeber pflege.de für rein körperlich eingeschränkte Menschen schwerer, Pflegegrad 5 zu erhalten.
Wer den Pflegegrad 5 hat, ist stark auf fremde Hilfe angewiesen. Betroffene erhalten laut pflege.de je nach Situation verschiedene Geld- und Sachleistungen. Ein Überblick über alle Leistungen bei Pflegegrad 5:
Betroffene können je nach Bedarf eine Kombination der Geld- und Sachleistungen nutzen. Auch wichtig: Ein ständiger Beratungsdienst steht Betroffenen mit dem Pflege Grad 5 zur Verfügung. Dort kann man zum Beispiel Themen wie eine bessere Pflegeversorgung oder einen altersgerechten Wohnungsumbau ansprechen. Die Kosten für Beratungsbesuche von Menschen mit Pflegegrad 5 bezahlt laut pflege.de die Pflegekasse.
Übrigens: Weil das Leben im Pflegeheim teuer ist, müssen Betroffene dort einen gewissen Eigenanteil zahlen.