Pflege

Pflegegrad 5: Leistungen und Voraussetzungen erklärt

Wer die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 erfüllt, dem stehen verschiedene Leistungen zu.

Wer die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 erfüllt, dem stehen verschiedene Leistungen zu.

Bild: Ritta Pedersen, dpa (Symbolbild)

Wer die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 erfüllt, dem stehen verschiedene Leistungen zu.

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Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit "besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung". Diese Kriterien müssen sie erfüllen und so viel Geld steht Betroffenen mit Pflegegrad 5 zu.
01.12.2023 | Stand: 13:47 Uhr

Rund fünf Millionen Menschen nehmen laut dem Bundesgesundheitsministerium jeden Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Dabei entscheidet der Grad der Pflegebedürftigkeit, welche Leistungen einem Betroffenen genau zustehen - und, welche Voraussetzungen er erfüllen muss. Hier gibt es alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 5 im Überblick.

Hier lesen Sie außerdem eine Übersicht über alle Pflegegrade von 1 bis 5.

Pflegegrad 5: Wie kann man Leistungen der Pflegeversicherung beantragen?

Damit ein Mensch in den Pflegegrad 5 eingestuft wird, muss er laut dem Bundesgesundheitsministerium als erstes einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse stellen. Das kann auch telefonisch erfolgen. Anschließend begutachtet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD) oder bei privat versicherten die Pflegeversicherung Medicproof, inwieweit der Antragsteller noch selbstständig ist.

Grundlage dafür ist ein Punktesystem. Pflegegrad 5 und die damit verbundenen Leistungen erhält, wer vom Gutachter zwischen 90 und 100 Punkte zugeschrieben bekommt. Die Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit müssen in der Regel innerhalb von 25 Tagen bearbeitet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Pflegegrad 5: Diese Voraussetzungen muss man erfüllen

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Pflegegrad 3: Das sind die Leistungen und Voraussetzungen

Grundsätzlich gilt: Wer Pflegeleistungen in Anspruch nehmen will, muss dem Bundesgesundheitsministerium zufolge in den vergangenen zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

Ist diese Voraussetzung für den Pflegegrad 5 erfüllt, muss außerdem ein Zustand mit der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vorliegen, so schreibt es das Gesetz vor. Um das zu beurteilen, begutachtet ein Gutachter einen Antragsteller in folgenden sechs Lebensbereichen:

  • Mobilität: Dabei geht es um motorische Faktoren. Kann der Betroffene zum Beispiel alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann er sich selbstständig bewegen?
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten: In diesem Bereich geht es darum, wie stark der Betroffene verstehen, erkennen und entscheiden kann. Kann er sich zeitlich und räumlich orientieren? Kann er Risiken erkennen und Gespräche mit anderen führen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme? Darunter fallen etwa aggressives oder ängstliches Verhalten sowie Unruhe in der Nacht.
  • Selbstversorgung: Kann der Betroffene sich selbstständig waschen und anziehen oder zum Beispiel alleine die Toilette benutzen?
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt der Pflegebedürftige Hilfe im Umgang mit Krankheiten und Behandlungen? Ein Gutachter prüft, ob der Betroffene zum Beispiel Medikamente selbst einnimmt, den Blutzucker misst oder einen Arzt aufsuchen kann.
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Betroffene seinen Tag selbstständig gestalten? Kann er mit anderen in Kontakt treten und zum Beispiel Spielrunden selbstständig besuchen?

Für jedes Kriterium ermittelt der Gutachter den Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen. Zwischen 90 und 100 Punkten erhält eine Person mit Pflegegrad 5. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Person einen Bescheid mit der Anerkennung des Pflegegrads 5.

Achtung: Seit der Pflegereform im Jahr 2017 ist es laut dem Ratgeber pflege.de für rein körperlich eingeschränkte Menschen schwerer, Pflegegrad 5 zu erhalten.

Pflegegrad 5: Diese Leistungen und so viel Geld bekommt man

Wer den Pflegegrad 5 hat, ist stark auf fremde Hilfe angewiesen. Betroffene erhalten laut pflege.de je nach Situation verschiedene Geld- und Sachleistungen. Ein Überblick über alle Leistungen bei Pflegegrad 5:

  • Pflegegeld in Höhe von 901 Euro pro Monat
  • Pflegesachleistungen in Höhe von 2095 Euro pro Monat
  • Finanzielle Mittel für Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1995 Euro pro Monat
  • Finanzielle Mittel für Kurzzeitpflege in Höhe von 1774 Euro pro Jahr
  • Finanzielle Mittel für Verhinderungspflege in Höhe von 1612 Euro pro Jahr
  • Finanzielle Mittel für vollstationäre Pflege in Höhe von 2005 Euro pro Monat
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat
  • Geld zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat
  • Finanzielle Mittel für einen Hausnotruf in Höhe von 25,50 Euro pro Monat
  • Finanzielle Mittel für Wohnraumanpassungen in Höhe von insgesamt 4000 Euro für alle Maßnahmen
  • Einen Wohngruppenzuschuss in Höhe von 214 Euro pro Monat

Betroffene können je nach Bedarf eine Kombination der Geld- und Sachleistungen nutzen. Auch wichtig: Ein ständiger Beratungsdienst steht Betroffenen mit dem Pflege Grad 5 zur Verfügung. Dort kann man zum Beispiel Themen wie eine bessere Pflegeversorgung oder einen altersgerechten Wohnungsumbau ansprechen. Die Kosten für Beratungsbesuche von Menschen mit Pflegegrad 5 bezahlt laut pflege.de die Pflegekasse.

Übrigens: Weil das Leben im Pflegeheim teuer ist, müssen Betroffene dort einen gewissen Eigenanteil zahlen.

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