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Pflegegrad bei Parkinson: Kann man einen bekommen?

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Pflegegrad bei Parkinson: Kann man einen bekommen?

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    Auffälligste Folge einer Parkinsonerkrankung ist oft der Tremor - also ein unwillkürliches Zittern der Hände oder anderer Körperteile.
    Auffälligste Folge einer Parkinsonerkrankung ist oft der Tremor - also ein unwillkürliches Zittern der Hände oder anderer Körperteile. Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5. Die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit können verschieden sein. Dabei gibt es einige Krankheiten, die gleich zu Beginn der Diagnose oder erst im weiteren Verlauf zu Einschränkungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten von Betroffenen führen können. Sie können dann in der Regel einen Pflegeantrag stellen und werden bei Bewilligung finanziell von der Pflegeversicherung unterstützt.

    Besonders im höheren Alter leiden Menschen häufig an Krankheiten, die eine Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen. Dazu zählt auch Parkinson. Laut dem Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) ist die Krankheit mit mindestens 200.000 Betroffenen die zweithäufigste neurodegenerative Erkrankung in Deutschland. Kann man also einen Pflegegrad bekommen?

    Zittern und mehr: Wie äußert sich Parkinson?

    An Parkinson erkranken Menschen laut dem DZNE meist erst im höheren Alter. Ein Großteil der Betroffenen ist mindestens 60 Jahre alt. Nur rund zehn Prozent erkranken bereits vor dem 50. Lebensjahr. Zudem leiden etwa 50 Prozent mehr Männer als Frauen an der Krankheit.

    Zu den klassischen Parkinson-Symptomen zählen dem DZNE zufolge diese:

    • Verlangsamung (Bradykinese): Die Bewegungsfähigkeit nimmt ab. Patientinnen und Patienten gehen oft auffallend langsam und mit kleinen Schritten. Die Mimik ist maskenhaft und die Handschrift wird kleiner.
    • Ruhezittern (Ruhetremor): Die Hände zittern unwillkürlich, wenn sie ruhen. Im späteren Verlauf der Krankheit sind oft auch die Füße betroffen.
    • Steifheit (Rigor): Die Muskeln vor allem in Nacken, Armen und Beinen versteifen. Betroffene weisen eine eher nach vorn gebeugte Körperhaltung auf und haben Probleme, sich zu bewegen.
    • Mangelnde Stabilität der Körperhaltung (Posturale Instabilität): Gleichgewichtsstörungen führen bei Parkinson-Patientinnen und Patienten vermehrt zu Unsicherheit beim Gehen und Stehen. Außerdem steigt die Sturzgefahr.

    Aber: Diese Krankheitsanzeichen lassen sich oft erst im späteren Verlauf feststellen. In der Frühphase von Parkinson deuten eher Depressionen, Schlafstörungen, Verstopfung, Störungen des Geruchssinns, eine leisere, monotone Stimme oder das fehlende Mitschwingen eines Armes beim Gehen auf eine Erkrankung hin. Ist die Krankheit schon weit fortgeschritten, können neben den klassischen Symptomen außerdem auch Demenz-Symptome auftreten.

    Auslöser für diese Symptome ist laut dem DZNE das Absterben von Nervenzellen im Hirnstamm. Die betroffenen Zellen setzen eigentlich den Botenstoff Dopamin frei, der eine entscheidende Rolle für Muskelbewegungen und Bewegungen überhaupt spielt. Aus diesem Grund leiden viele Menschen, die an Parkinson erkrankt sind, an Bewegungsstörungen. Warum es zum Nervenzellsterben kommt, ist dem DZNE zufolge bislang nicht vollständig geklärt. Zudem ist die Krankheit nicht heilbar, kann aber oft über Jahre hinweg gut kontrolliert und behandelt werden.

    Parkinson: Kann man einen Pflegegrad bekommen?

    Ob Menschen einen Pflegegrad bekommen oder nicht, hängt grundsätzlich nicht mit einer bestimmten Diagnose zusammen. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. So erhalten Menschen mit geringen Beeinträchtigungen Pflegegrad 1 und mit schwersten Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege Pflegegrad 5. Trotzdem ist es bei bestimmten Erkrankungen sehr wahrscheinlich, dass Betroffene einen Pflegegrad bekommen. Das ist auch bei Parkinson so – zumindest im späteren Verlauf der Krankheit.

    Für die Einstufung in einen Pflegegrad werden laut dem BMG sechs Lebensbereiche beziehungsweise Module überprüft. Je nachdem, wie stark eine Person eingeschränkt ist, werden Punkte vergeben und am Ende daraus der Pflegegrad berechnet. Diese Module werden betrachtet:

    • Modul 1: Mobilität
    • Modul 2: Geistige und kommunikative Fähigkeiten
    • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Modul 4: Selbstversorgung
    • Modul 5: Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - sowie deren Bewältigung
    • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Da die Art und der Umfang der nötigen Hilfe und Pflege bei Parkinson-Patientinnen und Patienten variieren können, können in allen sechs Bereichen Auffälligkeiten bestehen. Insbesondere in einem sehr frühen Stadium der Erkrankung ist es aber auch möglich, dass keine oder nur sehr geringe Einschränkungen festgestellt werden, erklärt das Bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN). Nach der Pflegebegutachtung wird auf Basis der erreichten Gesamtpunktzahl – maximal sind es 100 Punkte – der Pflegegrad berechnet. Laut Paragraf 15 Absatz 3 SGB XI gelten folgende Abstufungen:

    Dem Pflegeportal sanubi.de zufolge rechtfertigt Parkinson oft schon kurz nach der Diagnose eine Einstufung in Pflegegrad 2. Im weiteren Verlauf seien die Pflegegrade 3 und 4 wahrscheinlich. Trotzdem kann die Frage nach dem Pflegegrad bei Parkinson laut dem BWPN nicht pauschal beantwortet werden und hängt vom Individualfall ab. Offizielle Daten zur Verteilung der Pflegegrade bei Parkinson gibt es zwar nicht, aber das BWPN hat seine eigenen Erkenntnisse aus seinen Beratungen ausgewertet und veröffentlicht.

    Demnach haben rund 35 Prozent der Parkinson-Patientinnen und Patienten einen Pflegegrad 2, etwa 30 Prozent einen Pflegegrad 3, 20 Prozent haben einen Pflegegrad 4 und 15 Prozent einen Pflegegrad 5. Zwar werden Menschen mit Parkinson auch immer wieder in Pflegegrad 1 eingestuft, allerdings seien diese Zahlen zu vernachlässigen, da Betroffene nach einem Gegengutachten immer hochgestuft werden würden, erklärt das BWPN.

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