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Pflegegrad von 1 bis 5: Bei welchen Krankheiten kann man einen Pflegeantrag stellen?

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Pflegegrad von 1 bis 5: Bei welchen Krankheiten kann man einen Pflegeantrag stellen?

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    Durch bestimmte Krankheiten können Menschen langfristig oder akut zum Pflegefall werden.
    Durch bestimmte Krankheiten können Menschen langfristig oder akut zum Pflegefall werden. Foto: Frank Molter, dpa (Symbolbild)

    In bestimmten Lebenssituationen sind Menschen auf die Hilfe und Pflege anderer angewiesen. Hält dieser Zustand für mindestens sechs Monate an, kann es sein, dass Betroffene als pflegebedürftig gelten und einen Pflegegrad beantragen können. Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, steigt dabei laut dem Statistischen Bundesamt mit zunehmendem Alter. Das belegen auch die Zahlen der Pflegestatistik 2021 - aktuellere Zahlen gibt es derzeit vom Bundesamt noch nicht. Demnach waren von den rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 etwa 79 Prozent 65 Jahre und älter - ein Drittel war mindestens 85 Jahre alt. Trotzdem können auch jüngere Menschen zum Pflegefall werden - zum Beispiel aufgrund von Krankheiten. Doch mit welchen Erkrankungen kann man eigentlich einen Pflegegrad beantragen?

    Pflegegrad: Mit welchen Krankheiten kann man einen Pflegeantrag stellen?

    Sowohl körperliche, geistige als auch psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen können laut einfach-teilhaben.de, einer Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), eine Einschränkung der Selbstständigkeit zur Folge haben. Betroffene sind dann in der Regel auf die Unterstützung anderer angewiesen, gelten als pflegebedürftig und können einen Pflegegrad beantragen.

    Welcher Pflegegrad angemessen ist, beurteilt in der Regel der Medizinische Dienst (MD) im Auftrag der Pflegeversicherung. Dazu werden über einen Fragenkatalog verschiedene Lebensbereiche beleuchtet und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit anhand eines Punktesystems festgestellt. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade:

    • Pflegegrad 1: Das sind Personen mit geringen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
    • Pflegegrad 2: Das sind Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
    • Pflegegrad 3: Das sind Personen mit schweren Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
    • Pflegegrad 4: Das sind Personen mit schwersten Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
    • Pflegegrad 5: Das sind Personen mit schwersten Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen.

    Viele Krankheiten oder Behinderungen können eine Pflegebedürftigkeit zur Folge haben. Dazu gehören laut einfach-teilhaben.de etwa Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

    Der Pflegeseite sanubi.de zufolge können insbesondere Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Bewegungsapparats, der Haut sowie kognitive oder neurologische Erkrankungen einen Pflegebedarf begründen:

    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen:
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    • Erkrankungen des Bewegungsapparats:
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    • Kognitive oder neurologische Erkrankungen:
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    • Erkrankungen der Haut:
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    • Weitere Erkrankungen:
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    Pflegegrad von 1 bis 5: Wie werden bestimmte Krankheiten eingestuft?

    Bestimmte Krankheiten können zwar der Grund für eine Pflegebedürftigkeit sein, grundsätzlich sind sie für die Einstufung in einen Pflegegrad aber nicht entscheidend. Ausschlaggebend für die Entscheidung des MD ist laut dem BMG nämlich die Einschränkung der Selbstständigkeit einer Person. Trotzdem ist allein aufgrund der vorliegenden Krankheit oft schon ein bestimmter Pflegegrad absehbar oder wahrscheinlich.

    So ist zum Beispiel bei der Nervenkrankheit ALS bereits im Anfangsstadium laut sanubi.de oft schon Pflegegrad 2 wahrscheinlich. Durch den schnell fortschreitenden Verlauf der Krankheit mit Lähmungen oder unkontrollierten Spasmen kommt es zur Höherstufung. Im Endstadium von ALS ist zudem eine Einstufung in Pflegegrad 5 wahrscheinlich.

    Wie bei ALS wird auch bei anderen Krankheiten der Pflegebedarf im Verlauf oft größer. Bei fortgeschrittener Arthose mit hoher Bewegungseinschränkung sind zum Beispiel Pflegegrad 3 und 4 nicht unüblich. Bei COPD - chronisch obstruktive Lungenerkrankung - ist zu Krankheitsbeginn Pflegegrad 2 üblich, während im späteren Verlauf bei einer Verschlechterung der Symptome Pflegegrad 5 wahrscheinlich ist. Menschen, die an Demenz oder ihrer schwersten Form, der Alzheimer-Demenz, leiden, erhalten oft bei der ersten Einstufung durch den MD bereits Pflegegrad 3. Eine fortgeschrittene Demenz erfordert laut sanubi.de allerdings „fast immer Pflegegrad 5“.

    Bei jüngeren Menschen zählen der Pflegeseite zufolge Depressionen sowie andere psychische Erkrankungen zu den Hauptgründen einer Pflegebedürftigkeit. Je nach Ausprägung ist eine Einteilung in die Pflegegrade 1 bis 3 möglich. Auch Diabetes kann schon jüngere Menschen betreffen. Die Krankheit alleine rechtfertigt die Vergabe eines Pflegegrads in der Regel nicht; bei Folgeerkrankungen sind allerdings die Pflegegrade 1 und 2 wahrscheinlich. Auch nach einem Herzinfarkt gelten Betroffene nicht automatisch als pflegebedürftig. Liegen dauerhafte Einschränkungen vor, erfolgt zunächst häufig eine Einstufung in die Pflegegrade 1 und 2.

    Auch Krebs zieht heutzutage laut sanubi.de nicht zwingend eine Pflegebedürftigkeit nach sich. Viele Krebserkrankungen können inzwischen nämlich geheilt oder zumindest gut behandelt werden, sodass Betroffene ihren Alltag weitestgehend selbst bestreiten können. Trotzdem sind dauerhafte Einschränkungen durch OPs oder Behandlungen möglich. Zudem gibt es Krebsarten, die schnell fortschreiten und nicht heilbar sind. Daher sind die Pflegegrade 4 oder 5 im Endstadium bei unheilbarem Krebs nicht untypisch.

    Menschen mit der Nervenkrankheit MS, die meist im Alter von 20 bis 40 Jahren auftritt, kommen häufig lange ohne Pflegebedarf aus. Verschlechtert sich ihr Zustand dauerhaft, wird meist ein Pflegegrad von 1 bis 3 vergeben. Ist die Erkrankung bereits sehr weit fortgeschritten, sind auch die Pflegegrade 4 und 5 möglich. Bei der Knochenkrankheit Osteoporose wird zu Beginn oft Pflegegrad 1 oder 2 vergeben. Da in einem späteren Stadium der Krankheit die Bewegungsfähigkeit oft stark eingeschränkt ist, ist eine Höherstufung auf Pflegegrad 4 möglich. Parkinson, eine der häufigsten Erkrankungen im Alter, rechtfertigt laut sanubi.de oft schon kurz nach der Diagnose einen Pflegegrad 2. Im weiteren Verlauf sind die Pflegegrade 3 und 4 wahrscheinlich. Ein Schlaganfall entsteht durch einen Gefäßverschluss oder ein Blutgerinnsel und kann eine Schädigung von Gehirngewebe zur Folge haben. Je nach Schwere der Schlaganfall-Folgen sind die Pflegegrade 1 bis 5 möglich.

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