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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Wie viel Geld gibt es seit der Erhöhung 2025?

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Wie viel Geld gibt es seit der Erhöhung 2025?

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    Desinfektionsmittel kann ein wichtiger Bestandteil der Pflege sein. Die Kosten werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen.
    Desinfektionsmittel kann ein wichtiger Bestandteil der Pflege sein. Die Kosten werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Foto: Robert Michael, dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Werden Pflegebedürftige zu Hause in den eigenen vier Wänden gepflegt – zum Beispiel von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst –, haben sie Anspruch auf bestimmte Leistungen. So unterstützt die Pflegeversicherung etwa mit dem Pflegegeld, mit den Pflegesachleistungen oder auch mit den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

    Letztere können laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) monatlich in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse erstattet die Kosten für Verbrauchsprodukte. Im Rahmen der Pflegereform 2023 ist die Leistung zum 1. Januar 2025 gestiegen. Wie viel Geld Pflegebedürftige für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch jetzt bekommen können, lesen Sie hier. 

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was ist das?

    Pflegehilfsmittel sind laut dem BMG Geräte und Sachmittel, die für die Pflege zu Hause notwendig sind, diese erleichtern oder der pflegebedürftigen Person ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Unterschieden wird zwischen technischen Hilfsmitteln wie einem Pflegebett oder einem Notrufsystem und Verbrauchsprodukten wie etwa Einmalhandschuhen, Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. 

    Letztere werden als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezeichnet. Die Übernahme der Kosten muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1.

    Übrigens: Pflegebedürftige können sich bei Bedarf sogenannte Pflegepakete mit Verbrauchsprodukten zusammenstellen lassen. Dabei sollten sowohl Pflegebedürftige selbst als auch ihre Angehörigen vorsichtig sein und die Augen nach möglichen Betrugsmaschen offen halten.

    Pflege 2025: Wie viel Geld gibt es seit Januar für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

    Zum 1. Januar 2025 wurden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Das ist im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das mit der Pflegereform 2023 beschlossen wurde, festgeschrieben. Auch der Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wurde in diesem Zuge erhöht.

    Seit Januar 2025 liegt der Erstattungsbetrag für Verbrauchsprodukte laut dem Bundesverwaltungsamt nicht mehr bei 40 Euro pro Monat (2024), sondern ist um zwei Euro auf 42 Euro pro Monat gestiegen.

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