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Pflegekräfte sollen künftig mehr entscheiden können: Was ändert sich in der Pflege?

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Pflegekräfte sollen künftig mehr entscheiden können: Was ändert sich in der Pflege?

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    Gesundheitsministerin Warken (CDU) hat Anfang August zwei Gesetzesentwürfe durch das Bundeskabinett gebracht, die die Situation in der Pflege verbessern sollen.
    Gesundheitsministerin Warken (CDU) hat Anfang August zwei Gesetzesentwürfe durch das Bundeskabinett gebracht, die die Situation in der Pflege verbessern sollen. Foto: Kay Nietfeld/dpa (Archivbild)

    Am 6. August hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken von der CDU für zwei Gesetzesentwürfe grünes Licht vom Bundeskabinett bekommen. „In einer alternden Gesellschaft müssen wir in der Pflege für gute Arbeitsbedingungen sorgen, um mehr Menschen für den Beruf zu begeistern“, wird die Ministerin auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zitiert. Um die Bedingungen zu verbessern, soll ein Gesetzesvorschlag dazu beitragen, dass Pflegepersonal mehr Entscheidungsgewalt erhält und Bürokratie abgebaut werden soll. Der andere Entwurf will das Fehlen von Personal und eine Vereinheitlichung der Ausbildung angehen. Was sich durch die Gesetzesentwürfe in der Pflege verändern könnte, erfahren Sie hier.

    Auch interessant: Über 85 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, häufig von Angehörigen. Viele fragen sich, wie viele Menschen das genau betrifft. Die Verhinderungspflege kann bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson helfen. Am 1. Januar 2025 ist der Leistungsbetrag gestiegen.

    Neue Gesetzesentwürfe: Was verändert sich in der Pflege?

    Zu den Neuerungen im Gesetzesentwurf „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ zählt, dass Pflegerinnen und Pfleger laut Gesundheitsministerium in Zukunft auch Leistungen erbringen sollen, die vorher nur Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Auch soll sich das Gesetz auf Menschen auswirken, die zu Hause gepflegt werden: Sie sollen einen leichteren Zugang zu Präventionsleistungen erhalten. Ein weiterer großer Bereich, auf den das Gesetz einwirken soll, sind bürokratische Prozesse in der Pflege: „Der Umfang der Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt“, schreibt das Ministerium zu seinen Plänen. Dazu gehört es, Formulare zum Beantragen von Pflegeleistungen zu vereinfachen und Prozesse zu digitalisieren.

    Der Deutsche Pflegerat stellt sich hinter die Entwürfe und spricht von einem wichtigen „Signal zur Stärkung der Pflege“. Stimmen wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) kritisieren Warkens Gesetzesentwurf hingegen wegen seiner Ähnlichkeit eines Entwurfs Karl Lauterbachs zu Zeiten der Ampel-Regierung: „Die zu Ampel-Zeiten schon unzureichenden Ansätze zur Sicherung der pflegerischen Versorgung sind heute nur noch ein Hohn für die Einrichtungen, die tagtäglich um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen kämpfen“, schreibt der bpa.

    Übrigens: Wer ins Pflegeheim zieht, verzichtet oft auch auf das lebenslange Wohnrecht in seiner einstigen Immobilie. Stellt sich die Frage, wer dann das Pflegeheim zahlt. Außerdem: Pflegegrad 2 betrifft Menschen mit einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Doch bestimmte Kriterien müssen für einen Pflegegrad 2 genau erfüllt sein.

    Neue Gesetze: Was verändert sich in der Pflegeausbildung?

    Ein zweiter Gesetzesentwurf spielt auch eine Rolle dabei, bundesweit die gleichen Ausbildungsstandards zu schaffen, damit dann Pflegepersonal einheitliche Leistungen selbst übernehmen kann. Den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung haben Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gemeinsam eingebracht. Eine einheitliche Pflegeausbildung soll die bisher verschiedenen Ausbildungen der Bundesländer ersetzen. Die neue Ausbildung soll laut dem Bundesministerium für Gesundheit ab 2027 beginnen, 18 Monate dauern und Aufstiegsmöglichkeiten wie ein anschließendes Pflegestudium bieten. Dabei soll es für alle Auszubildende eine „angemessene Ausbildungsvergütung“ geben.

    Auch interessant: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2028 erneut steigen – und zwar in Anlehnung an die Kerninflation. Und: Im TVöD wurde eine Gehaltserhöhung um 5,8 Prozent beschlossen. Das gilt auch für viele Pflegekräfte

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