Viele pflegebedürftige Menschen fühlen sich in den eigenen vier Wänden am wohlsten. Nicht ohne Grund wird ein Großteil – laut dem Statistischen Bundesamt 85,9 Prozent – der knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen versorgt, mit oder ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Ist der Pflegebedarf besonders groß oder die nötige Unterstützung sehr zeitintensiv, können pflegende Angehörige schnell an ihre Grenzen stoßen. Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden oder ist eine Ergänzung erforderlich, kann die Tages- und Nachtpflege helfen.
Wer Anspruch auf die Leistung hat, wird laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) von der Pflegeversicherung bei der teilstationären Unterbringung finanziell unterstützt. Dabei richtet sich die Höhe des maximalen Leistungsbetrags nach dem Pflegegrad. Im Rahmen der Pflegereform 2023 ist die Leistung zum 1. Januar 2025 gestiegen. Wie viel Geld Pflegebedürftige für die Tages- und Nachtpflege jetzt bekommen können, lesen Sie hier.
Tages- und Nachtpflege: Was ist das und wie viel Geld gab es 2024?
Bei der Tages- und Nachtpflege verbringen pflegebedürftige Menschen laut gesund.bund.de, einer Seite des BMG, je nach Bedarf einen Teil des Tages oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung und werden dort von ausgebildeten Pflegefachkräften gepflegt. Weil Betroffene trotzdem hauptsächlich zu Hause leben, wird von teilstationärer Pflege gesprochen.
Die Tages- und Nachtpflege soll pflegende Angehörige entlasten, alleinstehende Pflegebedürftige unterstützen und Krisensituationen auffangen. In Anspruch genommen werden kann die Pflegeleistung dauerhaft als Ergänzung oder auch kurzfristig, um eine bestimmte Zeitspanne zu überbrücken. An den Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung – egal ob gesetzlich oder privat – mit einem Zuschuss. Anspruch auf die Leistung haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Sie werden von der Pflegekasse bis zu einem maximalen Leistungsbetrag unterstützt. Je nach Pflegegrad haben Pflegebedürftige bis Ende 2024 so viel Geld bekommen:
- Pflegegrad 2: 689 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 1298 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 1612 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 1995 Euro pro Monat
Die Kosten für die Tages- und Nachtpflege lassen sich gesund.bund.de zufolge in verschiedene Bereiche aufteilen: Pflege und Betreuung, Beförderungskosten, Verpflegung und Unterkunft, Investitionskosten und Ausbildungsumlage. Die Leistung der Pflegekasse kann allerdings nicht für die gesamten Kosten, sondern nur für die Kostenpunkte „Pflege und Betreuung“ sowie „Beförderungskosten“ eingesetzt werden. Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige als Eigenanteil selbst zahlen.
Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Tages- und Nachtpflege den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat nutzen. Auch dieser wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und lag bis Ende 2024 bei 125 Euro pro Monat.
Tages- und Nachtpflege 2025: Wie viel Geld gibt es seit Januar? – mit Tabelle
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Das ist im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das mit der Pflegereform 2023 beschlossen wurde, festgeschrieben. In diesem Zuge ist auch der Leistungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege gestiegen. So viel Geld steht Pflegebedürftigen jetzt laut dem Bundesverwaltungsamt zu:
Pflegebedarf | Tages- und Nachtpflege 2024 | Erhöhung um 4,5 Prozent | Tages- und Nachtpflege 2025 |
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Pflegegrad 2 | 689 Euro | 32 Euro mehr | 721 Euro |
Pflegegrad 3 | 1298 Euro | 59 Euro mehr | 1357 Euro |
Pflegegrad 4 | 1612 Euro | 73 Euro mehr | 1685 Euro |
Pflegegrad 5 | 1995 Euro | 90 Euro mehr | 2085 Euro |