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Verhinderungspflege durch Angehörige: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige?

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Verhinderungspflege durch Angehörige: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige?

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    Fällt die eigentliche Pflegeperson aus, kann eine Ersatzpflege helfen. Wird diese Aufgabe von Angehörigen übernommen, gilt bei der Verhinderungspflege ein anderer Satz.
    Fällt die eigentliche Pflegeperson aus, kann eine Ersatzpflege helfen. Wird diese Aufgabe von Angehörigen übernommen, gilt bei der Verhinderungspflege ein anderer Satz. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Wird ein Mensch pflegebedürftig, springen für die Pflege und Versorgung häufig Familienmitglieder oder enge Freunde ein. In Deutschland ist das laut dem Statistischen Bundesamt bei rund 84 Prozent der etwa fünf Millionen Pflegebedürftigen der Fall. Sie werden zu Hause von Angehörigen mit oder ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt. Diese Arbeit kostet oft viel Zeit und Kraft und kann nicht immer geleistet werden.

    Fällt die Hauptpflegeperson aus - etwa weil sie krank oder im Urlaub ist oder einen Termin hat -, kann eine Ersatzpflege helfen. In diesem Fall greift die Verhinderungspflege und die Pflegekasse übernimmt laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für bis zu sechs Wochen pro Jahr die Kosten für den Ersatz. Für die Hauptpflegeperson kann zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, eine Einzelpflegekraft, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige einspringen. Die Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten in der Regel bis zu einer Höhe von 1612 Euro. Leisten Angehörige die Ersatzpflege, kann es aber anders aussehen. Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige dann?

    Kurz erklärt: Was ist die Verhinderungspflege?

    Die Verhinderungspflege ist laut dem BMG eine Leistung der Pflegeversicherung, die stunden-, tage- oder auch wochenweise in Anspruch genommen werden kann - maximal für sechs Wochen im Jahr. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt. Anspruch auf die Leistung haben Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, wenn diese zuvor für mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurden.

    Im Rahmen der Verhinderungspflege werden die entstehenden Kosten für die Ersatzpflege pro Jahr bis zu einem Maximalbetrag von 1612 Euro übernommen. Dieser Betrag kann mit nicht genutzten Mitteln aus der Kurzzeitpflege um bis zu 806 Euro ergänzt werden, sodass pro Jahr bis zu 2418 Euro zur Verfügung stehen.

    Aber: Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben, nicht erwerbsmäßig sichergestellt, gilt laut dem BMG ein anderer Satz.

    Verhinderungspflege durch Angehörige: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige?

    Wenn nahe Angehörige - gemeint sind laut dem Pflegeportal pflege.de Verwandte bis zum zweiten Grad, also Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel - oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben, die Ersatzpflege übernehmen, darf die maximale Leistung der Pflegekasse laut dem BMG den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes nicht übersteigen. Für sechs Wochen Verhinderungspflege gelten aktuell je nach Pflegegrad also diese Sätze:

    PflegegeldVerhinderungspflege
    Pflegegrad 2332 Euro498 Euro
    Pflegegrad 3573 Euro859,50 Euro
    Pflegegrad 4765 Euro1147,50 Euro
    Pflegegrad 5947 Euro 1420,50 Euro

    Wenn die Ersatzpflegeperson notwendige und nachweisbare Ausgaben, wie etwa Fahrtkosten oder einen Verdienstausfall hat, kann der jeweilige Maximalbetrag für die Verhinderungspflege laut dem BMG auf bis zu 1612 Euro aufgestockt werden. Auch in diesem Fall können außerdem nicht genutzte Mittel aus dem Budget der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege eingesetzt werden - maximal bis zu 806 Euro. Unter Umständen können also auch bei der Ersatzpflege durch nahe Verwandte insgesamt bis zu 2418 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege genutzt werden.

    Übrigens: Zum 1. Januar 2025 werden sowohl die Verhinderungspflege als auch das Pflegegeld um 4,5 Prozent erhöht. Außerdem wird zum 1. Juli 2025 das Entlastungsbudget für die Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege eingeführt. Dann steht auch für die Ersatzpflege durch Angehörige mehr Geld zur Verfügung.

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