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Vorsorgevollmacht: Warum ist sie im Pflegefall wichtig?

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Vorsorgevollmacht: Warum ist sie im Pflegefall wichtig?

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    In einer Vorsorgevollmacht kann man festlegen, dass im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit eine Vertrauensperson anstelle eines gerichtlich bestellten Betreuers Rechtsgeschäfte übernimmt.
    In einer Vorsorgevollmacht kann man festlegen, dass im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit eine Vertrauensperson anstelle eines gerichtlich bestellten Betreuers Rechtsgeschäfte übernimmt. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Gründe für eine Pflegebedürftigkeit gibt es viele – hohes Alter, ein schwerer Unfall, eine Krankheit oder Behinderung. Wer sich selbst nicht mehr pflegen und versorgen kann, ist auf Hilfe angewiesen. Die kann von Angehörigen, einem ambulanten Pflegedienst, einer Pflegekraft oder auch in einem Pflegeheim geleistet werden. Dabei unterstützt die Pflegeversicherung Betroffene.

    Doch wer irgendwann nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, sollte ebenfalls vorgesorgt haben. Warum eine Vorsorgevollmacht im Pflegefall wichtig ist, lesen Sie hier.

    Pflege: Was ist eine Vorsorgevollmacht und welche Bereiche regelt sie?

    Eine Vorsorgevollmacht wird im besten Fall nie benötigt, im Ernstfall sollte man aber eine haben. Laut dem Bundesjustizministerium (BMJ) dient das Dokument nämlich dazu, eine Vertrauensperson vorsorglich zu bevollmächtigen, Angelegenheiten wahrzunehmen, wenn es Pflegebedürftigen selbst nicht mehr oder nur noch teilweise möglich ist. Dabei geht es insbesondere um Rechtsgeschäfte. Laut der Verbraucherzentrale handelt es sich meist um eine Generalvollmacht, aber die Vollmacht kann auch nur für bestimmte Bereiche erteilt werden.

    Das Pflegeportal pflege.de nennt einige Beispiele für Bereiche, die Bevollmächtige im Pflegefall übernehmen können:

    • Vermögenssorgen: finanzielle Angelegenheiten, Umgang mit Geld und geldwerten Sachen
    • Gesundheitsfürsorge: ärztliche Behandlungen, Regelung der Pflege und Wünsche
    • Aufenthaltsort: Unterbringung in einem Pflegeheim, Wohnen in den eigenen vier Wänden, bei Angehörigen oder an einem anderen Wohnort
    • Wohnungsangelegenheiten: Mietvertrag, Heimvertrag und mehr
    • Behördenangelegenheiten: Krankenkasse und Pflegekasse
    • Vertretung vor Gericht
    • Post: Annehmen und Öffnen von Briefen und Paketen

    Außerdem sind Bevollmächtigte laut pflege.de vom Verbot sogenannter Insichgeschäfte befreit. Das bedeutet zum Beispiel, dass sich eine bevollmächtigte Tochter, die ihre Mutter zu Hause pflegt, das Pflegegeld auf das eigene Bankkonto überweisen darf. Nach Paragraf 181 BGB ist es in diesem Sinne also erlaubt, im Namen der pflegebedürftigen Person Rechtsgeschäfte auch mit sich selbst vorzunehmen und nicht nur mit Dritten.

    Übrigens: Manchmal kann es dem BMJ zufolge nötig sein, die Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen oder notariell bekunden zu lassen. Außerdem sollten Pflegebedürftige daneben noch weitere Vollmachten sowie eine Patientenverfügung haben.

    Vorsorgevollmacht: Wann sollte man sie erstellen?

    Da immer etwas passieren kann, ist es der Verbraucherzentrale zufolge für jede und jeden sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen – und zwar lieber früher als später. Möglich ist das ab dem 18. Geburtstag. Ab diesem Alter ist normalerweise jede Person voll geschäftsfähig und kann eine Vollmacht erteilen.

    Warum ist eine Vorsorgevollmacht aber so wichtig? Grundsätzlich sorgt sie im Pflegefall dafür, dass die rechtlichen Angelegenheiten weiterlaufen und von einer vertrauenswürdigen Person übernommen werden können. Da man laut familienratgeber.de zum Erteilen einer Vollmacht voll geschäftsfähig sein muss, sollte man nicht zu lange warten. Wer als geschäftsunfähig gilt, kann keine Vollmacht mehr erteilen. Es gibt allerdings auch Erkrankungen, etwa Demenz, bei denen oft nicht ganz klar ist, ob eine Person voll geschäftsfähig ist oder nicht. In diesen Fällen können eine Ärztin oder ein Notar die Geschäftsfähigkeit bestätigen.

    Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollte die Vorsorgevollmacht so früh wie möglich erstellt werden. Pflege.de empfiehlt, sie anschließend alles zwei Jahre zu überprüfen und neu zu unterschreiben, falls sie nicht notariell beglaubigt wurde.

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