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Wohnraumanpassung in der Pflege: Gibt es seit Januar 2025 mehr Geld?

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Wohnraumanpassung in der Pflege: Gibt es seit Januar 2025 mehr Geld?

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    Wenn ein Treppenlift die Pflege zu Hause ermöglicht, erleichtert oder die pflegebedürftige Person dadurch selbstständiger leben kann, kann es sein, dass die Pflegekasse einen Zuschuss zahlt.
    Wenn ein Treppenlift die Pflege zu Hause ermöglicht, erleichtert oder die pflegebedürftige Person dadurch selbstständiger leben kann, kann es sein, dass die Pflegekasse einen Zuschuss zahlt. Foto: Soeren Stache, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Ein Großteil der knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird laut dem Statistischen Bundesamt von Angehörigen, mit oder ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes, zu Hause in den eigenen vier Wänden gepflegt. Damit die Pflege zu Hause gelingt, kann es sein, dass die Wohnung oder das Haus baulich an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden muss. Für eine solche Wohnraumanpassung können Pflegebedürftige laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Zuschuss von der Pflegeversicherung bekommen. 

    Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG), das 2023 beschlossen wurde, wurden zum 1. Januar 2025 zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Betrifft das auch den Zuschuss zur Wohnraumanpassung? 

    Zuschuss zur Wohnraumanpassung: Was ist das und wie hoch war er 2024?

    Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können laut dem BMG von der Pflegekasse auf Antrag bis zu 4000 Euro als Zuschuss für Anpassungen des Wohnraums bekommen. Bezuschusst werden Maßnahmen, die die häusliche Pflege zu Hause ermöglichen, erheblich erleichtern oder der pflegebedürftigen Person ein möglichst selbstständiges Leben bieten beziehungsweise dieses wiederherstellen. Außerdem soll die Wohnraumanpassung die Pflegeperson entlasten und Überforderung verhindern. Als Beispiele für mögliche Maßnahmen nennt das BMG etwa Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, einen Treppenlift oder auch den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. 

    Wohnen mehrere Pflegebedürftige mit Anspruch auf den Zuschuss zusammen – zum Beispiel in einer Pflege-WG –, kann dieser bis zu viermal beantragt werden. Die Wohnraumanpassung würde also mit bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Wohnen mehr als vier berechtigte Personen zusammen, wird der Betrag laut dem BMG anteilig aufgeteilt. 

    Wohnraumanpassung in der Pflege: Wurde der Zuschuss im Januar 2025 erhöht?

    Geht es um die Erhöhungen in der Pflege zum 1. Januar 2025 spricht das BMG lediglich davon, dass alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht werden. Bedeutet das aber auch eine Erhöhung für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung? Ja, denn wie eine Sprecherin des Pflegeportals pflege.de erklärt, zählt auch dieser Zuschuss neben Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und vollstationärer Pflege zu den Geld- und Sachleistungen, die um 4,5 Prozent gestiegen sind. 

    Wie hoch ist der Zuschuss zur Wohnraumanpassung also seit 1. Januar 2025? Mit einer Erhöhung um 4,5 Prozent ist die Leistung laut dem Bundesverwaltungsamt um 180 Euro gestiegen. Statt 4000 Euro steht Pflegebedürftigen jetzt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4180 Euro zu – und in einer Pflege-WG von bis zu 16.720 Euro.

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