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Bundesgerichtshof: Schüsse an Schule - Urteil gegen Jugendlichen rechtskräftig

Bundesgerichtshof

Schüsse an Schule - Urteil gegen Jugendlichen rechtskräftig

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    Die Tötung des Schülers in der sonderpädagogischen Waldbachschule hatte auch über Baden-Württemberg hinaus Trauer und Entsetzen ausgelöst. (Archivbild)
    Die Tötung des Schülers in der sonderpädagogischen Waldbachschule hatte auch über Baden-Württemberg hinaus Trauer und Entsetzen ausgelöst. (Archivbild) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung eines Jugendlichen wegen tödlicher Schüsse auf einen Mitschüler bestätigt. Im vergangenen Juli hatte das Landgericht Offenburg den damals 16-Jährigen unter anderem wegen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt.

    Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Jugendliche im November 2023 mit einer Pistole, Munition und einem selbst gebauten Brandsatz in die Offenburger Schule kam und dort seinen Mitschüler erschoss. Er habe zudem versucht, den Brandsatz zu zünden, um das Schulgebäude in Brand zu setzen. Die Waffe für die Tat habe aus dem Haushalt der Eltern gestammt. Ein Motiv für die Gewalttat wurde auch nach dem Urteil nicht deutlich - in Kreisen war nach dem Angriff von Eifersucht die Rede gewesen.

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil aus Offenburg hatte nun am obersten deutschen Strafgericht keinen Erfolg. Die Überprüfung des Ersten Strafsenats habe keine Rechtsfehler zu dessen Nachteil ergeben, teilte der BGH mit. Die Verurteilung des Jugendlichen ist damit rechtskräftig.

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