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Bundestagswahl im Südwesten: Tübinger CDU-Kandidat Christoph Naser nicht im Bundestag

Bundestagswahl im Südwesten

Tübinger CDU-Kandidat Christoph Naser nicht im Bundestag

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    CDU-Kandidat Naser schafft es für Tübingen nicht in den Bundestag (Archivbild).
    CDU-Kandidat Naser schafft es für Tübingen nicht in den Bundestag (Archivbild). Foto: Marijan Murat/dpa

    CDU-Kandidat Christoph Naser wird den Wahlkreis Tübingen trotz der meisten Erststimmen nicht im neuen Bundestag vertreten. Seine 31,7 Prozent reichen für ein Bundestagsmandat nicht aus, wie die Bundeswahlleitung bekannt gab. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer kritisierte auf Facebook, dass aufgrund des neuen Wahlrechts kein Abgeordneter des Wahlkreises in den neuen Bundestag einzieht.

    «Ich halte das für grob falsch», schrieb Palmer. «Menschen müssen sich in der Demokratie vertreten fühlen. Ohne Abgeordneten ist das besonders schwer.» Der Sieger eines Wahlkreises müsse auch einen Sitz im Bundestag haben. «Das Wahlrecht der Ampel muss an diesem Punkt dringend reformiert werden.»

    Wegen der Wahlrechtsreform, die nun zum ersten Mal greift, ziehen nicht mehr alle siegreichen Wahlkreis-Kandidaten automatisch in den Bundestag ein: Sie bekommen nur noch dann ein Mandat, wenn ihre Partei auf genügend Zweitstimmen kommt. Dafür entfallen die früher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig hat der Bundestag nur noch 630 Abgeordnete, statt aktuell 733.

    Der 33-jährige Naser lag in Tübingen mit 31,7 Prozent vor der Grünen-Kandidatin Asli Kücük (24,7 Prozent). Diese wiederum zieht auch nicht über die Landesliste ein, wie die Bundeswahlleitung mitteilte.

    Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer kritisiert das neue Wahlrecht - und die fehlende Vertretung des Wahlkreises Tübingen im neuen Bundestag. (Archivbild)
    Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer kritisiert das neue Wahlrecht - und die fehlende Vertretung des Wahlkreises Tübingen im neuen Bundestag. (Archivbild) Foto: Silas Stein/dpa
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