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Demonstrationsrecht: Gemeinde darf Demonstranten nicht Terroristen nennen

Demonstrationsrecht

Gemeinde darf Demonstranten nicht Terroristen nennen

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    Demonstranten dürfen nicht als «Terroristen» bezeichnet werden. (Archivbild)
    Demonstranten dürfen nicht als «Terroristen» bezeichnet werden. (Archivbild) Foto: Stefan Puchner/dpa

    Das Verwaltungsgericht München hat es der Gemeinde Reichling untersagt, Demonstranten gegen geplante Gasbohrungen in der Gemeinde, als «diese Terroristen» zu bezeichnen. Das Gericht droht in seinem Beschluss vom 6. Juni ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte diese Anweisung nicht beachtet werden. Geklagt hatte der Veranstalter einer Demonstration, die sich gegen die Bohrpläne im in dem kleinen Ort im Landkreis Landsberg am Lech gerichtet hatte. Der vorläufige Beschluss gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.

    In einem Mitteilungsblatt der Gemeinde hatte unter anderem folgender Satz gestanden: «Zum Ende des Kooperationsgesprächs konnte ich es mir nicht nehmen lassen, die wenig kooperative Vorgehensweise anzumahnen und festzuhalten, dass wir als Gemeinde die Anreise dieser ‚Terroristen‘ in Form des AST (Anrufsammeltaxi) auch noch kofinanzieren.» Unterzeichnet war der Text mit «Ihr 1. Bürgermeister». Dieses Amt bekleidet in Reichling derzeit Johannes Hintersberger. Die Gemeinde nahm auf dpa-Anfrage zunächst nicht Stellung.

    Am 3. Mai war es in Reichling zu einer Versammlung von mehreren Hundert Menschen gekommen, die gegen die Gasbohrungen demonstrierten. Im Vorfeld hatte es Meinungsverschiedenheiten zur Durchführung und Organisation der Demonstration in dem kleinen Ort gegeben. Im Zuge dessen kam es zu den umstrittenen Äußerungen.

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