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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Urlaub in der Probezeit: Geht das eigentlich?

Fragen aus dem Arbeitsrecht

Urlaub in der Probezeit: Geht das eigentlich?

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    Auch in der Probezeit haben Beschäftigte Anspruch auf Urlaub.
    Auch in der Probezeit haben Beschäftigte Anspruch auf Urlaub. Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn

    In den ersten Monaten eines Arbeitsverhältnisses sind Beschäftigte oft besonders vorsichtig. Schließlich ist mit dem Arbeitgeber oft eine Probezeit vereinbart. Darf man da überhaupt Urlaubstage nehmen?

    «Das darf man», so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch während einer vereinbarten Probezeit Anspruch auf Urlaub. In den ersten sechs Monaten bekommt man für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs gutgeschrieben. Nach den sechs Monaten steht dann der volle Anspruch zur Verfügung.

    Wünschen muss meist entsprochen werden - auch in Probezeit

    Rechtlich wird der Urlaub auch gleich gewertet, erklärt die Fachanwältin weiter. In der Regel müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Beschäftigten bei der Urlaubsplanung immer berücksichtigen.

    Das gilt in der Probezeit ebenso wie danach. Die Urlaubswünsche können aber trotzdem aus betrieblichen Gründen oder aus Gründen vorrangiger Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer abgelehnt werden.

    Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

    Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
    Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Foto: Bine Bellmann/dpa-tmn
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