Man muss Benjamin Netanjahu nicht mögen – aber ein Kriegsverbrecher ist er sicher nicht. Mit dem Haftbefehl gegen ihn und den früheren Verteidigungsminister Joav Galant suggeriert der Internationale Strafgerichtshof nun allerdings genau das: Er stellt das israelische Vorgehen im Gazastreifen auf eine Stufe mit dem Terror der Hamas, als mache es keinen Unterschied, ob ein islamistischer Mob barbarische Massaker begeht oder ein demokratischer Staat sich gegen seine Feinde verteidigt.
Haftbefehl: Internationaler Strafgerichtshof stellt Netanjahu auf eine Stufe mit Putin
Schon der Furor, mit dem Chefankläger Karim Khan im Frühjahr seine Anklageschrift vorgestellt hatte, ließ Schlimmes befürchten. Nun hat der Gerichtshof Fakten geschaffen und Netanjahu zu einer Art politisch Aussätzigem erklärt, auf einer Stufe mit Wladimir Putin stehend, nach dem er ebenfalls per Haftbefehl fahndet.
Ganz nebenbei überschreitet das Gericht damit auch seine Kompetenzen. Es kann eine Tat nach seinen Statuten nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder nicht gewollt ist. Israel aber ist eine funktionierende Demokratie, deren Institutionen auch nicht davor zurückschrecken, einen Premier vor Gericht zu stellen – man denke nur an Netanjahus Korruptionsprozess oder den wegen Untreue schuldig gesprochenen Ehud Olmert.
Haftbefehl gegen Netanjahu: Internationaler Strafgerichtshof macht Opfer zu Tätern
Netanjahu und Galant nun weltweit zur Fahndung auszuschreiben, heißt auch, dem Rechtsstaat Israel insgesamt das Misstrauen auszusprechen. Letztlich spielt der Gerichtshof damit nur den Islamisten in die Karten: Er verwechselt Ursache und Wirkung und macht die Opfer zu Tätern.
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