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Landgericht Nürnberg-Fürth: Mutmaßliche Schleuser gestehen vor Gericht

Landgericht Nürnberg-Fürth

Mutmaßliche Schleuser gestehen vor Gericht

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    Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft verständigten sich auf niedrigere Haftstrafen, wenn die Angeklagten Geständnisse ablegen. (Symbolbild)
    Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft verständigten sich auf niedrigere Haftstrafen, wenn die Angeklagten Geständnisse ablegen. (Symbolbild) Foto: Daniel Karmann/dpa

    Im Prozess um eine mutmaßliche Schleuserbande haben die beiden Angeklagten vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zum Auftakt Geständnisse abgelegt. Zuvor hatten sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft für diesen Fall auf ein niedrigeres Strafmaß verständigt. So droht einem der beiden Männer eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren auf Bewährung, dem anderen eine Haftstrafe von maximal vier Jahren.

    Die beiden heute 27-Jährigen gaben zu, im Juni 2024 vier syrische Staatsbürger an einem Bahnhof nahe der Grenze zu Österreich mit dem Auto abgeholt zu haben, um sie dann nach Wolfsburg zu fahren. Laut Staatsanwaltschaft handelten sie dabei als Teil einer größeren Gruppe, die die vier Syrer gegen Bezahlung von der Türkei über den Balkan nach Deutschland geschleust habe.

    Migranten zahlten bis zu 7.500 Euro

    So habe etwa eine Mittäterin die vier Syrer in Österreich in einen Zug gesetzt und angewiesen, damit einige Stationen bis hinter die Grenze nach Deutschland zu fahren. Die Schleusung habe zuvor ein weiterer Komplize in der Türkei organisiert. Dort hätten die Geschleusten dafür bis zu 7.500 Euro gezahlt.

    Den Angeklagten, selbst syrische Staatsbürger, sei dabei bewusst gewesen, dass die Geschleusten keinen Aufenthaltstitel im Deutschland, manche von ihnen nicht einmal gültige Pässe hatten.

    Einer der beiden Angeklagten fuhr das Auto demnach bis zu einer Raststätte bei Feucht in Mittelfranken, wo die Gruppe bei einer Polizeikontrolle aufflog. Da er keinen Führerschein besitzt, ist er nicht nur wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt.

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