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Luftbild, Hinweis, Zufall: Wie Behörden Schwarzbauten auf die Spur kommen

Luftbild, Hinweis, Zufall

Wie Behörden Schwarzbauten auf die Spur kommen

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    Bauen? Aber richtig! Wer An- oder Umbauten ohne notwendige Genehmigung errichtet, muss mit üblen Konsequenzen rechnen.
    Bauen? Aber richtig! Wer An- oder Umbauten ohne notwendige Genehmigung errichtet, muss mit üblen Konsequenzen rechnen. Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn

    Wird ein Gebäude oder ein Gebäudeteil ohne notwendige Genehmigung errichtet, so ist der Bau illegal. Die zuständige Baubehörde kann im schlimmsten Fall den Abriss eines solchen Schwarzbaus verlangen und ein Bußgeld verhängen. Aber warum werden Ämter überhaupt auf unzulässige Bauten aufmerksam?

    Das kann laut Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund ganz unterschiedliche Gründe haben. Oft kämen die Behörden aber durch Anwohnerbeschwerden, Luftbildvergleiche oder routinemäßige Kontrollen dahinter.

    Im Verdachtsfall tätig werden - auch aus Versicherungsgründen

    Christian Osthus vom Immobilienverband Deutschland zufolge kann es aber auch durch Recherchen im Zusammenhang mit Grundstückskäufen oder Bauanträgen dazu kommen, dass Schwarzbauten entdeckt würden. Auch wenn Mängel oder Gefahren im Rahmen einer Verkehrssicherungspflicht auffallen, könnten Sachbearbeiter stutzig werden.

    Wer zum Beispiel von einem ungenehmigten An- oder Umbau weiß, tue daher gut daran, selbstständig auf die zuständige Baubehörde zuzugehen und eine nachträgliche Genehmigung zu beantragen. Im Idealfall zieht man dafür einen Architekten oder Fachanwalt zurate, um die Chancen für eine nachträgliche Genehmigung auszuloten.

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