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Allgäuer Sportschützen nach der Corona-Pause: Startschuss mit Auflagen

Sport in der Region

Allgäuer Sportschützen nach der Corona-Pause: Startschuss mit Auflagen

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    Schießen ist wieder erlaubt - aber nur mit Auflagen.
    Schießen ist wieder erlaubt - aber nur mit Auflagen. Foto: Patrick Fischer

    Am Dienstag hatte sich die bayerische Ministerkonferenz erneut getroffen, um neue Vorgaben aufgrund der Corona-Krise zu verabschieden. Für den Schießsport in Bayern gibt es bestimmte Regelungen, die der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) kürzlich veröffentlicht hat.

    Unter besonderen Voraussetzungen ist die Nutzung der Schießstände und Schützenheim erlaubt. In erster Linie muss es ein schlüssiges Hygienekonzept geben, das den zuständigen Behörden vorgelegt und von den Vereinsmitgliedern eingehalten werden muss.

    Hygienekonzept für Sportschützen - das gilt jetzt

    • Personenobergrenze In geschlossenen Räumen – und das sind sämtliche Schießstände und Schützenheime – sind höchstens 100 Personen zugelassen, jedoch keine Zuschauer. Unter die 100 zugelassenen Personen fallen also Schützen und sogenanntes Funktionspersonal. Sofern allen anwesenden Personen gekennzeichnete und klar voneinander abgegrenzte Bereiche (Mindestabstand) zugewiesen werden können, sind bis zu 200 Personen zugelassen.
    • Zuschauer Nach wie vor sind Zuschauer ohne Ausnahme vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.
    • Umkleiden Unter Einhaltung des Mindestabstands ist das Anlegen der Schützenkleidung im Innenbereich der Schießstände/Schützenheime erlaubt.
    • Zeitlicher Rahmen Für das Training und den Wettkampf am Schießstand gibt es eine Zeitobergrenze. Die Höchstdauer pro Trainings-/Wettkampfeinheit in geschlossenen Räumen beträgt zwei Stunden. Danach und in den Pausen muss gelüftet werden. Nach der notwendigen Belüftungspause können Training und Wettkampf fortgesetzt werden.
    • Hygienekonzept Für Wettkämpfe sind eigene Hygienekonzepte gefordert. Diese müssen auf Verlangen den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vorgelegt werden. Ein Musterkonzept steht auf der Homepage des BSSB zum Download. Dieses muss jedoch an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
    • Versammlungen Schützengaue und -vereine können ihre satzungsgemäß vorgeschriebenen Jahresversammlungen ausrichten, unterliegen dabei jedoch ebenfalls den Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wie einem Hygienekonzept (Mustervorlage im Internet), der Einhaltung des Mindestabstands, gegebenenfalls der Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen dürfen Vereinsversammlungen aktuell mit bis zu 100 Personen stattfinden (unter freiem Himmel: 200 Personen). Eine Ausnahmegenehmigung muss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gestellt werden.
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